TERMIGNONI

  • #2


    Mit Sicherheit nicht für Euro 4 homologiert da da mehrere DB Killer dabei sind.
    Bei Euro 4 Anlagen muss der DB Killer nicht entnehmbar sein.


    Hallo Christian, ich habe mir die Freiheit genommen Deinen Beitrag zu editieren - und aus "homologisiert" das korrekte Wort "homologiert" gemacht - die rechtlichen Abnahmeregelungen haben nicht wirklich etwas mit der Entwicklungsgeschichte von Organen zu tun :icon-mrgreen: ...
    Gruß,
    Dirk

  • #3


    Ich hatte damals mal bei denen angefragt und die Aussage bekommen, dass die Anlagen Euro 4 sein sollen. Das Thema mit dem dB-Eater habe ich mal mit meinem Tüv Mann besprochen, der meinte das muss nicht zwingend sein, dass diese fest verbaut sind. Man sollte sich es nur schriftlich geben lassen, dass die Anlage die Euro 4 einhält.


    Hier meine Anfrage an Jamparts:
    Am 20.04.2017 um 16:11 schrieb Sven Weigl:


    Hallo Jamparts Team,


    ungeachtet der EG Typgenehmigung hier noch die spannende Frage ;) erfüllt die Anlage Y102090CVB-K auch die Euro 4 Norm?


    Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.


    Grüße
    Sven Weigl


    und deren kurze und knappe Antwort:


    Hallo,
    ja laut Termignoni sind die Anlagen alle durch den TÜV für Euro 4!!
    mfg
    A.Seidel


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    MFG
    Ihr JAMparts Team

    Einmal editiert, zuletzt von D4KEN ()

  • #4

    Ich bin mir nicht sicher, ob man das in dieser Allgemeinheit so sagen kann.


    Das Ding hat eine E-Nummer mit EG-Typenzulassung.


    Im öffentlichen Straßenverkehr darf man sicherlich nicht ohne Eater fahren,
    aber warum sollte man diesen nicht zum Fahren auf der Rennstrecke entfernen
    können?


    Wenn er entfernbar ist, heißt dass ja nicht, dass ich diesen entfernen werde.
    Es gibt nur die Möglichkeit, die mir aber beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
    verboten ist.
    Dann mache ich es eben nicht und wenn doch werde ich bei einer Kontrolle bestraft.


    Ich glaube aber nicht, dass ich bestraft werde, wenn der Eater entfernbar ist, ich diesen
    aber nicht entfernt habe, wie es eben auch bei den entfernbaren ist. Eater entfernbar, aber
    nicht entfernt, in Ordnung = keine Strafe.


    Irgendwie gehörte das einmal verbindlich von amtlicher Seite eindeutig geklärt, wobei das
    für mich nur aus rechtlicher Sicht interessant ist, bei meiner Anlage ist er nicht entfernbar
    und das bleibt er auch, ohne wäre es mir zu laut.


    Gruß


    Thomas

  • #5

    Nachdem sich mein Post mit dem von Sven überschnitten hat, möchte
    ich noch einmal klar feststellen, dass für mich auch ein Euro 4 Auspuff
    mit entfernbaren Eater rechtlich zulässig ist, wenn er die Lautstärkegrenzwerte
    einhält.
    Beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr darf dieser eben nicht entfernt werden,
    sonst Strafe, ansonsten wenn nicht Eater entfernt, keine Strafe, weil Lautstärke okay.


    Allein die Möglichkeit der Entfernbarkeit kann weder strafbar sein, noch geeignet sein,
    einen Verstoß gegen die Bauartbestimmungen zu begründen, außer der feste Einbau des
    Eaters wäre in den Bauartbestimmungen enthalten, was aber nach Aussage von Termignoni
    wohl nicht so ist.
    Die sollten es als Hersteller wissen.


    Gruß


    Thomas

  • #6

    Interessant wird das Ganze erst beim TÜV :eusa-think:

    also known as Lucky Sascha, :D


    Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller 8-)

  • #7


    Eben Sascha.


    Euro 4 besagt ja das der DB Killer fest verschweißt sein muss, und damit der Auspuff manipulationssicherer gemacht worden sein soll durch diese Maßnahme.
    Falls der TÜV oder die Bullerei da mal genauer hinschaut hat man wohl ein Problem.

  • #8

    Meiner Meinung nach kann die Entfernbarkeit oder Nicht-Entfernbarkeit nicht das entscheidende
    Kriterium für Euro 4 sein, außer es gibt eine ausdrückliche Bestimmung dafür, die ich dann
    gerne, von wem auch immer, genannt hätte. Dann unterliege ich eben einem Irrtum bzw. weiß
    nach dem derzeitigen Stand eben nicht.


    Der DB-Eater kann entfernbar sein oder nicht, ich darf diesen im öffentlichen Straßenverkehr nicht entfernen.
    Das sollte genügen. Wenn ich den Eater Zuhause in der Garage entferne und dann ohne den Motor laufen lasse, ist das keine Teilnahme am Straßenverkehr, aber laut und nicht strafbewehrt, dafür brauche ich auch keinen TÜV.
    Ebenso wenig auf der Rennstrecke.


    Ich werde versuchen, das einmal bei den zuständigen Instanzen zu klären, sofern das möglich ist,
    weil wenn es letztlich keiner genau weiß, wird es schwierig.


    Gruß


    Thomas

  • #9

    EU-Verordnung UNECE-R 41.04
    http://www.motorrad-recht.de/m…chverordnung-seit-1-1-16/



    Auch aus der gleichen Quelle und sehr interessant:


  • #10

    Sehr gut Karsten, das habe ich eben auch gerade gefunden.


    Für mich heißt das, dass die Serienanlagen nach Euro 4 einen nicht entfernbaren Eater haben müssen,
    aber die Zubehöranlagen zumindest bis 2020 auch mit einem schraubbaren Eater bei Einhaltung der dafür geltenden Geräuschvorschriften Euro 4 entsprechen bzw. von den zuständigen Institutionen wie TÜV und Exekutive (Polizei) nicht beanstandet werden dürfen.


    Daraus erklärt sich für mich auch, warum die von mir gefahren Akra Low Mount einen festen Eater hat,
    weil dieser Auspuff die Serienanlage der Abarth ist.


    Sehr gut von Dir recherchiert und nicht nur vom Hörensagen.


    Gruß


    Thomas

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