Habe mich mal an den TÜV gewendet. Hier die Antwort:
Einbau eines Quickshifters ist zulässig, wenn Steuerelektronik nach ECE-R10 EMV geprüft ist und entsprechendes Prüfzeichen hat sowie er nicht mit einem System gekoppelt ist, welches Einfluss auf die Gemischbildung im Motor nimmt (z.B. Power Commander). Eine Eintragung wäre nicht erforderlich.
Jetzt müsste man nur wissen, ob das entsprechende Prüfzeichen vorhanden ist. Das sollte sich ja herausfinden lassen.