Beiträge von Renr

    Habe mich mal an den TÜV gewendet. Hier die Antwort:

    Einbau eines Quickshifters ist zulässig, wenn Steuerelektronik nach ECE-R10 EMV geprüft ist und entsprechendes Prüfzeichen hat sowie er nicht mit einem System gekoppelt ist, welches Einfluss auf die Gemischbildung im Motor nimmt (z.B. Power Commander). Eine Eintragung wäre nicht erforderlich.


    Jetzt müsste man nur wissen, ob das entsprechende Prüfzeichen vorhanden ist. Das sollte sich ja herausfinden lassen.

    Das ist mir schon klar, dass beide Produkte nur zum Hochschalten sind. Es handelt es sich aber um zwei verschiedene Quickshifter von Translogic und ich frage mich gerade, ob es bei dem QSXi einen signifikanten Unterschied zum alten QSX gibt.... Hat jemand Erfahrungen auch bzgl TÜV oder ABE?


    Naja, natürlich kann man auch schalten, aber es gibt Leute, die Rauchen als Laster haben. Ich kaufe dann lieber Dinge für mein Motorrad, die ich vielleicht nicht brauche 😜