Alles anzeigenDas hatte ich auch schon überlegt, zu machen. Weißt du, was der TÜV zu sowas sagt?
Darüber habe ich mir weniger Gedanken gemacht. Das Federbein ist aus einer RN80 nur Baujahr 2025. Ich denke das ich mich in diesem Graubereich bewege.
Das sagt die KI dazu:
In Deutschland ist die rechtliche Lage bei der Verwendung von Originalteilen eines neueren Modelljahrs innerhalb desselben Fahrzeugtyps (hier
RN80) ein rechtlicher Graubereich, der meist keine explizite Eintragung erfordert, aber im Detail geprüft werden muss.
Rechtliche Einordnung
Gleicher Typ (RN80): Da sowohl die 2023er als auch die 2025er XSR900 unter der Typbezeichnung RN80 homologiert sind, gilt das Federbein technisch als ein für diesen Typ geprüftes Originalteil.Keine Eintragungspflicht für Austauschteile: Stoßdämpfer gelten grundsätzlich als Austauschteile. Wenn sie den Funktionsmaßen der Serie entsprechen und vom selben Hersteller für denselben Fahrzeugtyp stammen, benötigen sie im Regelfall weder eine ABE noch eine Eintragung.