Beiträge von Mathias1988

    Hallo zusammen, bei mir ist der 10000km service schon längst überfällig und ich bin auf der Suche nach einer Werkstatt in Regensburg. Hat jemand einen Tipp für mich?

    Maier in Saal ist ein bisschen weit weg und hat bis 26.08 Urlaub. Zusatzfrage: Ist der Umfang des service irgendwo einzusehen?


    Danke!

    Mag ja sein, aber warum darf man dann mehr als die maximale Zuglast ( ungebremst - aus dem Fahrzeugschein ) ziehen ? Dann hätte die Begrenzung im Fahrzeugschein ja garkeinen technischen Sinn... Ich glaub der Anhänger-Verkäufer hat sich da verschrieben. Oder ich kapier seine Rückmeldung nicht...

    Das man sich hier über so ein "Problem" derart austauschen muss, ist echt mal wieder ein Paradebeispiel deutscher Gründlichkeit bei der Gesetzgebung :techie-studyingbrown:

    Auch gut zu wissen, aber da muss ich dann schon richtig aufladen :)

    Der Herr vom Anhängerverkauf hat sich auch zurückgemeldet -->

    Code
    Guten Morgen,
    natürlich können Sie diesen Anhänger ohne Probleme an das von Ihnen beschriebene Fahrzeug anhängen,
    wenn Sie noch den „alten“ PKW-Führerschein besitzen.
    Sollten Sie bereits den neuen PKW-Führerschein haben, so darf die Anhängelast welche im Fahrzeugschein steht
    nicht von der Fahrzeuggesamtmasse des Anhängers überschritten werden.
    
    Wir bitten Sie daher selbst zu prüfen welchen Führerschein sie besitzen und nach welcher Regelung Sie den Anhänger nutzen dürfen.

    Ich denke die Rückmeldung bestätigt, was ihr schon vermutet hattet kawu  Aries .
    Mich verwundert nur, dass die Anhängelast - Fahrzeugschein - scheinbar mit dem alten Führerschein überschritten werden darf ?

    Das wäre natürlich wünschenswert <3 . Ich dachte auch, dass es so ist. Da mein Bruder aber gerade den großen Anhängerschein gemacht hat und anderer Meinung war, hat mich das ziemlich verunsichert. Im besten Fall hat er sich getäuscht. Mal sehen, ob sich vielleicht noch einer findet, der es ganz genau weis :text-goodpost:

    Hallo zusammen,

    ich versuche gerade herauszufinden, wieviel Anhängerlast ( ungebremst ) mein Golf 6 ziehen dürfte. Leider bin ich kein Beamter und verstehe deshalb die Zusatzinfos am Ende des Fahrzeugscheins nicht... Evtl. erbarmt sich der eine oder andere Anhängerkundige.

    I. Ich lese es aktuell so --> O.2. Ungebremst --> maximal 680 kg --> Würde bedeuten ich darf nicht einmal einen 750kg Anhänger fahren . Ist das so korrekt ?

    II. Falls das der Fall ist, meinte mein Bruder muss man der Anhänger beim Tüv oder ähnlich "ablasten" sodass dieser nur noch auf 680kg zugelassen ist ?

    Danke und Gruß Mathias