habe was dazu gefunden:
Beförderung durch die Deutsche Post AG
Auslieferung der Sendung durch den Zusteller
Postsendungen können durch den Paketzusteller der Deutschen Post AG direkt ausgeliefert werden, wenn
keine Abgaben entstehen und die Sendung keine Waren enthält, die Verboten oder Beschränkungen unterliegt
Abgaben entstehen, aber
keine Waren enthalten sind, die Verboten und Beschränkungen unterliegen oder besondere Förmlichkeiten erfordern und
der Wert der Sendung (möglichst durch eine an der Außenseite angebrachte Rechnung) glaubhaft nachgewiesen wird.
In diesen Fällen übernimmt die Deutsche Post AG die zollamtliche Abfertigung in Vertretung des Anmelders bzw. Empfängers.
Ob und in welcher Höhe Abgaben entstehen, richtet sich nach dem Wert der Sendung. Die Abgaben werden in der Regel durch den Zusteller vereinnahmt. Kommt es jedoch zu einer Vorauslage von Einfuhrabgaben durch die Deutsche Post AG, wird eine Auslagepauschale von 6,00 Euro fällig.