silbernen Keil im Rücklicht folieren - legal?

  • #1

    Hallo zusammen,


    eine kurze Recherche hat mir leider keine Antwort verschafft, daher hier die Frage. Eventuell ist ja eine(r) von euch im Bilde.


    Beim Folieren der Radkastenverkleidung wollte ich eigentlich direkt den silbernen Keil in der Rückleuchte mit folieren.

    Allerdings bin ich mir nun nicht sicher, ob dies so erlaubt ist. Der Keil, welcher eigentlich auch nur ein eingeklebtes Alublech ist, hat ja mit der eigentlichen Beleuchtung nichts zu tun, dennoch ist die Rückleuchte als komplettes Teil E-Geprüft und generell dürfen diese ja - eigentlich - nicht foliert werden.


    Über Sinn und Unsinn möchte ich nicht sprechen, es geht einzig darum, ob die E-Zulassung mit Folie erhalten bleiben würde.


    2022-Yamaha-XS850-EU-Legend_Blue-Static-006-03.jpg


    Besten Dank und beste Grüße!

    Die Farbe ist egal, solange es Schwarz ist!

  • #2

    Normalerweise sollte das kein Problem sein, da die Funktion der Rückleuchte nicht beeinträchtigt wird. Wo ich mir aber nicht sicher bin, ob die Folierung selbst nicht eine technische Abnahme/Eintragung benötigt. Stark spiegelnde oder reflektierende Folien/Lackierungen sind ja im öffentlichen Straßenverkehr definitiv nicht erlaubt.

  • #3

    Genau das wäre auch mein Verständnis - Die Lichtabgabe wird ja in keinster Weise beeinflusst. Jedoch sind unsere Gesetzte manchmal nicht von Logik und Verständlichkeit geprägt. Das die Folierung selbst eine Abnahme benötigt, bezweifle ich allerdings stark und es soll ja schwarz matt werden :)

    Die Farbe ist egal, solange es Schwarz ist!

  • #4

    Relevant ist vor allem, ob es sich dabei um eine "leuchtende Fläche" (Reflektor, Spiegel) oder "Lichtaustrittsfläche" (Scheibe) handelt. Wenn die Fläche vorher schon "undurchsichtig" war, ist die Farbe erstmal egal. Durch das Folieren wird auch die Beschaffenheit des Bauteils als ganzes auch nicht absehbar verändert (Schleifen, Lackieren, Lösemittel hat ggf. Auswirkungen auf Bruchsicherheit usw.).


    Da das Teil aber auch offenbar nur dekorativ über dem eigentlichen Rücklicht angebracht ist, würde ich das nicht mal als Teil des Rücklichts (im Sinne der Funktion) betrachten sondern höchstens als eine Art "Scheinwerferblende" (vgl "Böser Blick") diese dürfen farblich im Rahmen der Gesetze (wie Aries ja gesagt hatte) frei gestaltet werden.



  • #5

    Für den Fall, dass es nicht nur mir gefällt, hier das Ergebnis.


    Für den Radkasten habe ich 3M Gravel Resistant Film F-506 genutzt und aus purer Faulheit auf Kante geschnitten. Mal sehen, wie lange es hält.

    Für die Rückleuchte 3M 2080 oder Oracal 970, da bin ich mir nicht mehr sicher. Eine davon war furchtbar, die andere super. Ohne das Entfernen der Abdeckung, bekommt man (oder zumindest ich) die Folie aber nicht sauber über die Kante gelegt. Es bleibt also ein silberner Rand.


    IMG_20230115_142815.jpg

    Die Farbe ist egal, solange es Schwarz ist!

  • #6

    Super! ich finde das Ergebnis sieht klasse aus. :)

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