Ja klar, da muss man warten bis die 30 Jahre alt sind (2037) und dann geht es mit einem Gutachten nach § 29 FZO. Die einzige Möglichkeit wäre möglicherweise über HD (Europa?) anhand der Fahrgestellnummern herauszufinden, ob die eine Zulassung hatten. Die Erfolgsaussichten kann ich nicht beurteilen. Wie wahrscheinlich ist es, dass die bei uns zugelassen waren? 788 Meilen kann man auch ohne Zulassung fahren. Das KBA wird nichts mehr haben.
Gruß
Thomas