Zitat von Onkel JimboAlles anzeigenMan wird in der Regel auch nichts gegen den Auspuffhersteller unternehmen können, da dieser sich darauf beruft das der Auspuff seine Zulassung hat.
Das war meine frühere Frage. Der Topf des Herstellers XY hat eine E-Nummer und ist jetzt zu laut in der Kontrolle, ggf. Sicherstellung und Gutachten.
Da die Zulassung hinter der E-Nummer den Betriebsrahmen bestimmt, also auch die Geräusch-Emmision, unterliegt der zu laute Topf einem Sachmangel, da er von der Spezifikation abweicht. Heisst also 3 malige Nachbesserung und ggf. Wandlung. Zusätzlich interessant ist die Frage von Schadenersatz für Abschlepp-, Gutachterkosten sowie Nutzungsausfall.