Beiträge von Charlie

    OK Freunde... lasst uns bitte sachlich bleiben.
    Für @kopi ist das Thema erledigt und dann würde ich vorschlagen, lassen wir auch die rechtliche Disskussion bzw. führen diese gerne in einem anderen Thread fort... ;)

    Nach meinem Wissenstand muss es bei einer Abgasanlage immer eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) geben und diese wird fahrzeugspezifisch zugeteilt.
    Hat man dies nicht (so wie z.B. auch Leute, die sich Motorräder komplett selber bauen, oder auch Anbauteile selbst fertigen), so kann man eine Einzelabnahme bei einem Kfz-Sachverständigen und amtlich anerkannten Prüfer durchführen lassen.


    Hierbei müssen dann natürlich sämtliche Auflagen des Gesetzgebers erfüllt werden (z.B. auch die Abgas- und Geräuschwerte).
    Die Abgasanlage wird dann im Erfolgsfalle in die Fahrzeugpapiere eingetragen.


    Wenn Du also im konkreten Fall keine ABE für die Abgasanlage hast, in der die XSR 900 explizit aufgeführt ist, so bleibt die der sehr kostenintensive Weg der Einzelabnahme natürlich immer. :eusa-whistle:

    § 53 der StVZO gibt hierzu abschließend Auskunft.
    Die Kurzversion:
    An Kraftfahrzeugen müssen 2 Rückleuchten/Bremsleuchten angebaut sein, an Krafträdern darf es auch nur eine Rückleuchte/Bremslicht sein.


    Das sagt eigentlich alles.... also, keine 3 Rück-/Bremsleuchten (auch nicht in Kombi oder wechselseitig)!


    Habe mich heute mal an den Einstellungen vom @Triple orientiert und dabei festgestellt, dass meine Zugstufendämpfung voll auf weich stand :o
    Kein wunder, dass das Heck etwas unruhig war....


    Ich würde also jedem mal empfehlen, die Standard-Einstellungen zumindest zu kontrollieren.