Alles anzeigenJetzt wird es hier aber richtig Deutsch.... Wenn der Einsehwinkel unabhänging von den Abständen ist muß er ja Zwangsläufig bei mind.180/300mm noch gegeben sein ? Ansonsten müsste sich ja für jeden cm nach vorne auch eine neue mindest Breite ergeben?
Da meine Blinker an dieser Stelle aber schon eine Breite von 260mm /-------------/ haben, bin ich vermutlich auch wieder legal unterwegs.
Das ist nicht richtig Deutsch, sondern richtig EU. Und ich möchte Dir nichts Böses, im Gegenteil. Ich versuche nur klar zu machen, dass man sich die komplette EU Richtlinie durchlesen und beachten muss und nicht nur einen Teil. Es muss alles passen.
Wenn da kein Nummernschild dazwischen ist, dann passt der Winkel. Aber in Deinem Fall wird der Blinker vermutlich vom Nummernschild verdeckt. Kannst Du aber ganz einfach testen:
Nimm Dir einen Zollstock und klapp den auf 100cm aus. Das eine Ende des Zollstockes legst Du auf Deinen Blinker. Am anderen Ende klappst Du nun weiter zwei Glieder aus, 90° Winkel mit Richtung Motorradmitte. Und dann schaust Du mal bei 136cm in Richtung Deines Blinkers, wo der Zollstock aufliegt. Wenn Du ihn sehen kannst, ist alles ok, wenn nicht, dann ist es nicht legal.