Dann soll er schreiben, dass ihm das egal ist und nicht nachfragen, wieso das nicht legal könnte. Dann hätte ich nicht versucht zu erklären, wie man das feststellt.
Beiträge von kawu
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Sorry aber das überlasse ich dann lieber dem prüfenden Beamten, der hat die Richlinien bestimmt mit Löffeln gefressen !
Du mich auch
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Jetzt wird es hier aber richtig Deutsch.... Wenn der Einsehwinkel unabhänging von den Abständen ist muß er ja Zwangsläufig bei mind.180/300mm noch gegeben sein ? Ansonsten müsste sich ja für jeden cm nach vorne auch eine neue mindest Breite ergeben?
Da meine Blinker an dieser Stelle aber schon eine Breite von 260mm /-------------/ haben, bin ich vermutlich auch wieder legal unterwegs.
Das ist nicht richtig Deutsch, sondern richtig EU. Und ich möchte Dir nichts Böses, im Gegenteil. Ich versuche nur klar zu machen, dass man sich die komplette EU Richtlinie durchlesen und beachten muss und nicht nur einen Teil. Es muss alles passen.
Wenn da kein Nummernschild dazwischen ist, dann passt der Winkel. Aber in Deinem Fall wird der Blinker vermutlich vom Nummernschild verdeckt. Kannst Du aber ganz einfach testen:
Nimm Dir einen Zollstock und klapp den auf 100cm aus. Das eine Ende des Zollstockes legst Du auf Deinen Blinker. Am anderen Ende klappst Du nun weiter zwei Glieder aus, 90° Winkel mit Richtung Motorradmitte. Und dann schaust Du mal bei 136cm in Richtung Deines Blinkers, wo der Zollstock aufliegt. Wenn Du ihn sehen kannst, ist alles ok, wenn nicht, dann ist es nicht legal.
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Mal zur Info, Ich halte hier die Mindestbreite 180mm sowie auch die Mindesttiefe 300mm ( weil kurzes Heck) ein.
Wenn diese Maße erfüllt sind , interressiert mich der Einsehwinkel nicht mehr ! Also auch keine längeren Arme !
https://eur-lex.europa.eu/LexU…2013:166:0055:0087:DE:PDF
Zitat6.3.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 20° nach innen und 80° nach außen
Vertikalwinkel: 15° über und unter der HorizontalenNur zur Info: Der Einsehwinkel ist unabhängig von den Abständen.
Und wie Du rumfährst oder was auch immer Du umbaust, es ist Deine Sache. Es sieht gut aus, keine Frage. Aber legal ist es vermutlich nicht.
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Ich möchte widersprechen
Die 20° dürften das Problem sein, weil da genau das Kennzeichen im Weg sein dürfte.
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Wegen der Auto: https://www.adac.de/rund-ums-f…eifenkauf/mischbereifung/ und https://www.bussgeldkatalog.de/mischbereifung/
Das mit dem S21 und Mutant war nur ein Beispiel, um zu zeigen, dass auch das theoretisch laut Gesetz möglich sein müsste. Über die Reifenfreigabe gibt es ja seit dem die Motorräder eine EU/ECE Zulassung haben, diverse Meinungen etc pp. Da bin ich aber genauso Laie wie Du auch, Thomas. Ich lese Texte, Kommentare, YouTube Videos etc pp und versuche mir da Informationen zusammen zu suchen.
Für mich heißt das, dass ich jeden Reifen in jeder Kombination auf der XSR fahren dürfte, solange es für den Reifen keine Reifenfreigabe gibt. Gibt es eine Reifenfreigabe für die XSR, dann würde ich nur die freigegeben Kombinationen fahren, um auf der sicheren Seite zu sein. Aber auch nur, was die Versicherung angeht. Polizei und TÜV wären mir egal, weil ich vom Hersteller keine Reifenbindung habe, sondern nur eine Größenbindung.
Ob das Ganze sinnvoll ist, solch eine Kombination zu fahren: Nein, ist es nicht und würde ich auch nicht mahcne. Weder auf dem Auto mit 4 verschieden Reifen noch auf dem Motorrad mit zwei komplett verschiedene Reifentypen wie Mutant und S21.
Ist es verboten: Nein
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Ich muss Deinem TÜV Prüfer widersprechen: Du darfst vier verschiedene Reifen/Hersteller/Profile auf (D)einem Auto fahren, solange die Größe stimmt. Verboten ist die Kombination von Diagonal- mit Radialreifen, alles andere ist mehr oder weniger egal. Man darf sogar Winter und Sommerreifen mischen. Natürlich macht das keinen Sinn, vier verschiedene Reifen zu fahren, verboten ist es trotzdem nicht.
Und bei Motorradreifen ist es mittlerweile auch anders. Du darfst Du Reifen mischen, Du kannst hinten einen S21 fahren und vorne einen Mutant, wenn die Größe stimmt. Was passieren könnte, wenn was passiert: Dein Versicherung könnte Dir was wollen. Da bin ich nicht 100%ig sicher, in wie weit die Versicherung auf so Dinge wie Reifenfreigabe bestehen kann/darf und Dir ggf eine Teil/Mitschuld gibt, wenn Du oben genannte Kombination fahren würdest. Das war früher ™ bei den älteren Motorrädern anders, aber da die XSR eine EU/ECE Zulassung hat, hast Du im Schein und COC nur noch Reifengrößen stehen und keine Hersteller/Modelle/Größen mehr.
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Ich meine der Durchmesser ist 80mm. Deswegen würde ich einfach nach Yamaha Aufkleber suchen, vielleicht noch als zusätzliches Stichwort Stimmgabel.
Dann findet man zum Beispiel sowas.
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Entscheidend ist das Leuchtmittel. Der Scheinwerfer wurde mit H4 Birnen klassischer Bauweise getestet und zugelassen (Betriebserlaubnis erteilt) und somit darf man den Scheinwerfer auch nur mit den getesteten Leuchtmitteln betrieben.
Eine LED Birne ist keine H4 Birne (im klassischen Sinn), somit erlischt die Betriebserlaubnis des Schweinwerfers.
Besagtes Video von den Autodoktoren:
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Geht mich zwar nichts an, aber was verbirgt der Vorhang?
Entspannte Grüße
StoppelhopserDer Zonk