Die sind aus dem Werkstatthandbuch.
Die Befestigungen unter der Sitzbank müssten die linken sein. Den mittleren Pin reindrücken, dann sollte man die lösen können. Ist das gleiche Prinzip wie am Mittelteil der Tankabdeckung, nur in groß.
Die sind aus dem Werkstatthandbuch.
Die Befestigungen unter der Sitzbank müssten die linken sein. Den mittleren Pin reindrücken, dann sollte man die lösen können. Ist das gleiche Prinzip wie am Mittelteil der Tankabdeckung, nur in groß.
Ich hoffe nur, Du hast einen 8er Inbus genommen und keinen 4er. Ist mir nämlich am Anfang passiert bis ich gerafft habe, da da quasi zwei Innensechskannt drin sind.
Beide Seiten sind Standardgewinde (also kein Linksgewinde) und was beim Lösen hilft: Ruckartig arbeiten. Das Loslösmoment (oder wie auch immer der Fachbegriff heißt) ist recht groß, dazu ist da Schraubsicherung drauf.
Und da der Inbus jetzt eh rund ist: Wasserpumpenzange und gib ihm.
Die ersten beiden waren bei der Anlage dabei, haben verschiedene Approval Nummern.
Der letzte ist für den Kat, der ja extra erworben werden muss.
LowMount:
https://drive.google.com/file/…PvetfIn/view?usp=drivesdk
https://drive.google.com/file/…uJ9M_M_/view?usp=drivesdk
Kat:
https://drive.google.com/file/…DHAmjmj/view?usp=drivesdk
Wenn das nicht geht, schick mir bitte eine PN mit deiner E-Mail Adresse, dann schicke ich Dir die PDFs.
Alles anzeigenMoin XSRler,
sehr schöner Umbau. Frage noch einmal zum Abstand hintere Blinker.
Nach EG 180mm
Nach StVO 240mm.
Sollte man da nicht 240mm Abstand lassen oder gilt hier in Deutschland auch die EG Vorschrift.
Bin gerade am Umbau meines Monoposto Hecks von der Abarth. Beim Rahmen unter den Alu_Plastikteilen mit drei Löchern wären idealerweise Bohrungen im Rahmendreieck zur Blinker Anbringung.
Gruß York
Nach EG. Die XSR hat eine EG Zulassung und damit gelten die 180mm Abstand.
Dann soll er schreiben, dass ihm das egal ist und nicht nachfragen, wieso das nicht legal könnte. Dann hätte ich nicht versucht zu erklären, wie man das feststellt.
Alles anzeigenSorry aber das überlasse ich dann lieber dem prüfenden Beamten, der hat die Richlinien bestimmt mit Löffeln gefressen !
Du mich auch ![]()
Alles anzeigenJetzt wird es hier aber richtig Deutsch.... Wenn der Einsehwinkel unabhänging von den Abständen ist muß er ja Zwangsläufig bei mind.180/300mm noch gegeben sein ? Ansonsten müsste sich ja für jeden cm nach vorne auch eine neue mindest Breite ergeben?
Da meine Blinker an dieser Stelle aber schon eine Breite von 260mm /-------------/ haben, bin ich vermutlich auch wieder legal unterwegs.
Das ist nicht richtig Deutsch, sondern richtig EU. Und ich möchte Dir nichts Böses, im Gegenteil. Ich versuche nur klar zu machen, dass man sich die komplette EU Richtlinie durchlesen und beachten muss und nicht nur einen Teil. Es muss alles passen.
Wenn da kein Nummernschild dazwischen ist, dann passt der Winkel. Aber in Deinem Fall wird der Blinker vermutlich vom Nummernschild verdeckt. Kannst Du aber ganz einfach testen:
Nimm Dir einen Zollstock und klapp den auf 100cm aus. Das eine Ende des Zollstockes legst Du auf Deinen Blinker. Am anderen Ende klappst Du nun weiter zwei Glieder aus, 90° Winkel mit Richtung Motorradmitte. Und dann schaust Du mal bei 136cm in Richtung Deines Blinkers, wo der Zollstock aufliegt. Wenn Du ihn sehen kannst, ist alles ok, wenn nicht, dann ist es nicht legal.
Alles anzeigenMal zur Info, Ich halte hier die Mindestbreite 180mm sowie auch die Mindesttiefe 300mm ( weil kurzes Heck) ein.
Wenn diese Maße erfüllt sind , interressiert mich der Einsehwinkel nicht mehr ! Also auch keine längeren Arme !
https://eur-lex.europa.eu/LexU…2013:166:0055:0087:DE:PDF
ZitatAlles anzeigen6.3.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 20° nach innen und 80° nach außen
Vertikalwinkel: 15° über und unter der Horizontalen
Nur zur Info: Der Einsehwinkel ist unabhängig von den Abständen.
Und wie Du rumfährst oder was auch immer Du umbaust, es ist Deine Sache. Es sieht gut aus, keine Frage. Aber legal ist es vermutlich nicht.