Mhmmm,
hätte ich vll mal machen sollen. Meine Anwältin hat mir bisher immer davon abgeraten, den Reperaturauftrag zu erteilen, aber was soll jetzt noch passieren?
Hätte die gegnerische Versicherung ein eigenes Gutachten in Auftrag geben wollen, so hätten sie dafür mittlerweile 4 Wochen Zeit gehabt, von daher werd ich jetzt morgen bei der Werkstatt anrufen und den Auftrag erteilen.
Ich habe übrigens von meiner Versicherung die Aussage des Unfallgegners bekommen, ich kopier die hier mal rein, dient vll. der Erheiterung, ich fand sie zumindest sehr "witzig":
Auf einer Nebenstraße wollte ich mit meinemFahrzeug rückwärts nach links in eine Hofeinfahrt einfahren um zu
drehen, um in Fahrtrichtung an den Straßenrand zu parken.Nach kurzem Anhalten und nach links blinken, habe ich mich nochmal vergewissert das sich hinter mir kein anderes Fahrzeug befndet. (Durch schauen in Rückund Seitenspiegel + Schulterblick innen durchs Auto). Ich habe den Rückwärtsgang ausgewählt und wollte das
Auto zurück setzen als ich nach schon ca. 10cm Rückwärts fahren schon Ihren Versicherten berührte und stehen blieb. Hierbei haben meine beiden Mitfahrer und ich Ihren Versicherten immer noch nicht sehen können
und ich/wir nur das Geräusch hörten und den Kontaktmit seinem KFZ spürten. Da sich Ihr Versicherter nicht in
meinem Sichtfeld befand und viel zu dicht trotz Blinkens aufgefahren war.
P.S.: Hab da mal nichts korrigiert...
Weiß schon gar nicht mehr, ob ich mal eine Unfallskizze hochgeladen habe. Deswegen mal hier eine dazu:
Unfallskizze.jpg
Die Hoffeinfahrt befindet sich auf der Gegenseite und, wie auf der Skizze erkennbar, ein gutes Stück dahinter. Davor befindet sich eine kleine Mauer, er hätte also ein gutes Stück zurückfahren müssen. Selbst wenn er geblinkt hätte, wer ahnt denn, dass jemand, der an einer Kreuzung steht, nicht auch dort abbiegt....
Das Einschlagsbild zeigt ja eindeutig, dass er quasi nicht in den Rückspiegel geschaut hat, sonst hätte er mich überhaupt nicht übersehen können. So einen Quatsch als Unfallbericht anzugeben..