Zitat von bigbikerAlles anzeigenDie Aufforderung, die ausstehenden Bußgelder des Vorbesitzers zu übernehmen, wäre schlicht und einfach illegal.
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass davon die Halterumschreibung abhängig wäre. Einfach Unsinn!
ich sehe das genau so und hätte mich gewehrt und eine Beschwerde (nach Klärung mit ADAC/ÖAMTC) veranlasst. Bin zwar in Ö zu Hause, aber Gesetztesverstösse (z.B. Geschwindigkeitsübertretung) können juristisch nur von einer Rechtsperson nicht jedoch einer Sache begangen werden, danach richtet sich auch die Strafverfolgung.