Das sagt Philips dazu:
https://www.philips.de/c-dam/b2c/en_GB/experience/automotive/led-headlights/brochure/Presentation_Digital_Hub_Trade_Philips_Ultinon_Pro6000_LED.pdf
Umfangreiche Prüfungen in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland haben die hohe
Leistungsfähigkeit und Kompatibilität der Philips Ultinon Pro6000 LED bestätigt und die
abschließende Straßenzulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Form einer
allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) für Austausch-Lichtquellen mit Verwendungsbereich
gemäß §22a StVZO ermöglicht.
Diese Genehmigung wurde jetzt gemäß § 35 Abs.4 Kraftfahrtgesetz 1967 vom österreichischen
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
annerkannt und damit die Straßenzulassung in Österreich ermöglicht.
*Rechtlicher Hinweis: Sie selbst sind für die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Philips Ultinon Pro6000 LED ist für den Straßenverkehr nur für ausgewählte Fahrzeugmodelle und
Lichtfunktionen zugelassen. Bitte laden Sie das Zulassungsdokument, die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG), herunter und führen Sie dieses in Ihrem Fahrzeug mit sich. Zugelassene Fahrzeugmodelle und weitere
Informationen über die Zulassung in Ihrem Land unter philips.com/LED-Strassenzulassung
Die ABG ist eine für Deutschland spezifische Regelung, die den nationalen
Anforderungen gerecht wird und den Einbau in ausgewählte Fahrzeugmodelle sowie
die Verwendung im Straßenverkehr erlaubt. Die Anerkennung der ABG ermöglicht die
Verwendung nun auch in Österreich.