Wir sind schon schlauer, wenn es uns auch nicht weiter bringt.
Ich fasse gerne noch mal zusammen, rein rechtlich, nicht was Sinn oder Unsinn ist oder
was sowieso keiner sieht:
1. Abbau der hinteren Fussrasten, mit oder ohne Abdeckung:
Hierzu ist es notwendig die Anzahl der Sitzplätze auf 1 oder wahlweise 1/2 ändern zu lassen.
Um diese Eintragung zu bekommen, muss der 2. Platz "unbrauchbar" sein. Dazu gibt es 2 Wege. 1. Einsizer Sitzbank,
muss kürzer sein als 2-Sitzer, darauf werde ich nicht weiter eingehen, und Sitzabdeckung.
Schlüssige Argumentation dss ja die Rasten ab sind, reicht leider nicht.
1.1. Sitzbankabdeckung
Um diese für die o.a. Eintragung 1/2 Sitzer verwenden zu können, ist mindestens ein Material-Gutachten erforderlich,
besser ein TÜV-Gutacheten oder eine ABE, da mit Material-Gutachten eine Einzelabnahme erforderlich ist.
Quintesense: es braucht einen TÜVler, der für unsere S2/YAMAHA Bürzel eine Einzelabnahme ohne Materialgutachten macht,
dann kann auch 1/2 Sitzer eingetragen werden.
Wer bessere Möglichkeiten gefunden hat, immer her damit 