Alles anzeigenWie war das bei dir damals? War "die Messung durch einen Fachmann auf einer Messstrecke" von vornherein Bestandteil des regulären Verfahrens oder hattest du oder dein Anwalt Zweifel an der Genauigkeit der Polizeimessung angemeldet?
Mein Anwalt hat dem Cop am Telefon vor Ort direkt gesagt er braucht gar nicht erst messen. Dann wurde beschlagnahmt aber nicht aufgrund dessen sondern anderer Dinge. Die Lautstärke war dann nie Bestandteil des Verfahrens weil er rein auf die Unverhältnismässigkeit der Beschlagnahmung eingegangen ist UND die Sachbeschädigung beim beschlagnahmen da sie mir während des abschleppen die komplette Fussrastenanlage abgerissen haben. Wurde alles gezahlt. Aber war ein langer Weg.