Alles anzeigenAries & Philipo
Bin da ziemlich bei euch und der gleichen Meinung. Habe ja im Eigenversuch festgestellt, dass Messung nicht gleich Messung ist. Deshalb wäre es ja mal interessant eine fachmännische (DEKRA) Messung zu sehen.
Gegen Beschlagnahmungen hat mal ein Rechtsanwalt (Mitglied der Münchner HOG) erfolgreich Veto eingelegt. Soweit ich weiß, darf bei einer nicht manipulierten, aber zu lauten Auspuffanlage lediglich die Weiterfahrt verboten werden.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren, wenn es für eine Beschlagnahmung mittlerweile rechtliche Grundlagen gibt.
Ich kümmere mich heute um die Messung. Werde alles möglichst gut dokumentieren.
Gegen Beschlagnahmung gab es dieses Urteil das ist richtig. Da ein zu lautes Motorrad keine Gefahr darstellt ist eine Beschlagnahmung unverhältnismäßig. Bei offensichtlicher Manipulation sieht das natürlich anders aus. Ganz klar.