Zitat von marianAlles anzeigenBedeutet, dass ich mir aktuelle Zubehöranlagen mit demontierbaren dB-Eater anbauen darf.
Ja, bei Zubehöranlagen darf der dB-Eater entfernbar sein. AUSNAHME: wenn die Zubehöranlage als Erstausrüstung verwendet wird unterliegt sie den Richtlinien der Motorradhersteller..Beispiel Aktapovic Low Mount an XSR900 Abarth ![]()
Zitat von marianAlles anzeigenWas passiert dann 2020 beim TÜV? Muss ich den dB-Eater dann festschweißen lassen oder darf alles so bleiben, da die Anlage von 2018 ist?
2020 tritt dann die Euro5 Norm in Kraft..danach sollen die Zubehöranlagen den gleichen Regeln unterliegen wie der Erstausrüster/Originalhersteller. Wir fahren dann mir unserer XSR900 Euro4 weiter und haben "Bestandsschutz"
Interessant wird, falls unsere XSR da noch gebaut wird, wie diese dann klingt
Vielleicht gibt es dann einen RUN auf die "begehrten weil lauteren" Euro4 Modelle ![]()