Hinterer Bremsflüssigkeitsbehälter verschwinden lassen

  • #31

    ..Jungs, ist doch nur ein Pissbecher. ;)


    Der dient ja nur als Flüssigkeit- / Expansionsgefäss. Ob der 100€ oder 8€ kostet beeinträchtigt die Funktion auf keine Art und Weise. Das Originalteil ist ja wohl noch günstiger! Und die Hinterradbremse ist bei mir eh nur Deko! Benutze sie nur zum Anfahren bei Steigungen. Also.. who cares :whistling:


    Ich bastle/schraube fürs Leben gerne, und wenn ich was selber mache, mache ich es weil ich kann und vor allem aus Spass an der Freude. Wiederum versenke ich haufenweise Kohle in Teile, wofür ein anderer keinen Cent ausgeben würde.


    So wie wir Denken, so leben wir.. Jeder nach seiner Fasson. :).. und so bleibt die Blumenwiese schön bunt!

  • #33

    Ich hab' das 8€-Teil dran. Funktioniert bestens, sieht gut aus, hat eine Universal-Halterung dabei, mit welcher auch ein Montieren am Kupplungsdeckel möglich wäre.


    Und vor allem ist dieser hübsche Becher dicht - das 80€-Teil vom deutschen Hersteller war's nicht, man sieht's an meiner Schwinge :rolleyes:

    Gruß Michel

  • #34

    zumindest in diesem Artikel von Motorradonline werden Bremsflüssigkeitsbehälterb generell als eintragunspflichtig geführt.

    Cu Mick
    ____________________________________

    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #35

    Kupplungshebel wiederum sind als nicht eintragungspflichtig und ABE-frei aufgeführt ... :/

    Warum machen die Hersteller sich dann die mit Kosten verbundene Mühe, eine ABE oder KBA-Nummer zu bekommen?

    Gruß Michel

  • #36

    Interessant!

    Demnach ist auch die hier diskutierte Soziusabdeckung/Sitzbankhöcker frei, während ein nachträglich montierter Hauptständer eintragungspflichtig ist.

    Schon länger verwundert mich die Rechtslage mit den Mini-Mini LED Blinker, die nicht einmal Platz für die E-Nummer auf dem Glas haben können.

    Aktuell: Yamaha XSR 900 Metal Garage, Royal Enfield Himalayan, Indian Scout Bobber
    Früher: Kreidler RS, Honda CB 50, Honda CB 250N, BMW R 45, Suzuki GSX 750EF, Suzuki GSX-R 750R, BMW R 1100 RS, BMW F 650, BMW K 1200 RS Yamaha R1, Yamaha FZS 600 Fazer, Yamaha FZS 1000 Fazer und Skyteam 125 (das war ein Ausrutscher).

  • #37

    Kupplungshebel ist völlig frei und somit stimmt ja die Aussage. Nicht eintragungspflichtig und ABE-frei.

    Das mit der ABE bzw Gutachten bezieht sich auf den Bremshebel bzw. dem Satz, wo ein Bremshebel beiliegt. Das ist ein sicherheitsrelevantes Teil.

    Aktuell: Yamaha XSR 900 Metal Garage, Royal Enfield Himalayan, Indian Scout Bobber
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  • #38

    ???Hauptständer ist eintragungsfrei.

    Bei mir zumindest. Von der Werkstatt montiert ist von SW-Motech. Aber ABE dafür.

  • #39

    Ok, eine ABE hebelt quasi die Eintragungspflicht aus. Aber dennoch gibt es ABE'n, wo eine Vorführpflicht zur Kontrolle des Anbaus notwendig ist.

    Dennoch hatte ich bislang gedacht, ein Hauptständer ist nur reines Funktionsteil und nicht sicherheitsrelevant. Beim Seitenständer ist das anders, weil dieser ja aus gutem Grund entweder bei Entlastung selbsttätig hochklappen oder den Motor stoppen muss. Das wird ja auch geprüft.

    Aktuell: Yamaha XSR 900 Metal Garage, Royal Enfield Himalayan, Indian Scout Bobber
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