Reifenfreigaben ab 2025

  • #1

    Weil es immer wieder heiß diskutiert wird und wohl an manchem Stammtisch die Messer gewetzt werden, hab ich mich mal mit dem Thema Reifenfreigabe ab 2025 (Schonfrist seit 31

    12.2024 abgelaufen) beschäftigt.


    Wie es bisher war: gab es für Reifen, die andere Dimensionen wie die im Fahrzeugschein angegebenen hatten, vom Reifenhersteller eine Reifenfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung, konnte man die Reifen montieren und fahren. Den Zettel musste man dann halt mitführen.


    Jetzt geht das nur noch mit einer Einzelabnahme vom TÜV, Dekra etc.


    Den Großteil der Motorradfahrer (und ich denke mal alle hier anwesenden) wird das nicht tangieren, weil in der Regel Reifen gefahren werden, die den Spezifikationen im Fahrzeugschein entsprechen.


    Für ältere Motorräder (für die es keine Reifen in der originalen Spezifikation mehr gibt) oder umbauten wird es jetzt teurer und komplizierter, andere Reifen zu fahren.


    Long Story Short: für den Otto-Normalo alles halb so wild.


    Etwas ausführlicher gibts das hier zum nachlesen: https://grumpy-gorilla.com/202…chtliche-neuerungen-2025/

  • #2

    Es besteht in Deutschland beim TÜV auch die Möglichkeit im Fzg.-Schein eine Reifenbindung austragen zu lassen, sodass anschließend alle Reifen gefahren werden können, wenn diese den eingetragenen Dimensionen entsprechen. Das gilt auch für Reifendimensionen, die von der ursprünglichen Herstellervorgabe abweichen. Natürlich immer vorausgesetzt, dass die Reifendimensionen auch genügend Freigang haben.

    Für jemanden mit einem älteren Motorrad, wo es die vom Hersteller vorgegebenen Reifendimensionen ggf. gar nicht mehr im Handel zu kaufen gibt, sicher die bessere Variante, als jedes mal eine Einzelabnahme zu machen.

  • #4

    Ich bin ja selbst von der Geschichte nicht betroffen, aber das Thema wurde in den vergangenen Jahren ja immer wieder in den Medien diskutiert und da hatte ich die Kritiker der Regelung immer so verstanden, dass man bei älteren Motorrädern ohne E-Nummer jetzt zukünftig immer eine Einzelabnahme machen muss, wenn der Reifen von der ursprünglichen Reifenspezifikation des Herstellers abweicht. Z.B. wenn in den Papieren ein 175/55 ZR17 der Marke XY eingetragen ist, dann darf ich nach der neuen Regelung auch nur exakt diesen Reifen fahren. Möchte ich ein anderes Reifenmodell in der gleichen Reifendimension fahren, könnte ich diesen über eine Einzelabnahme eintragen lassen und dürfte dann aber wieder nur exakt diesen Reifen fahren. D.h. möchte ich eine andere Reifendimension oder auch nur ein anderes Reifenmodell fahren, müsste ich jedes mal eine Einzelabnahme machen. Die Aufregung bei den Kritikern war entsprechend groß. Dass es aber auch die Möglichkeit gibt, sich eine abweichende Reifendimension ohne Marken oder Modellbindung eintragen zu lassen, ist da vielleicht aufgrund von Unwissenheit oder vielleicht sogar wissentlich irgendwie immer unter den Tisch gefallen. Daher habe ich gedacht, ich schreibe es mal hier dazu.

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