Euro 4 Zulassung

  • #1

    Moin Moin,


    ich war heute beim Strassenverkehrsamt um meinen König seine Zulassung zu verpassen.
    Ich hatte mich schon drauf vorbereitet mittels der EU COC nachzuweisen das die XSR Euro 4 hat.
    Naja habe erstmal nix gesagt und sie machen lassen, siehe da nach 5 Minuten war der König zugelassen.
    Auf nachfrage sagte mir die freundliche Dame das alles im System gespeichert sei und keine Erstzulassungen ohne Euro 4 durch das System zugelassen würde.
    Ist aber bei Ihnen im Fahrzeugschein hinterlegt.
    Also alles im grünen Bereich :handgestures-thumbupleft:


    Und noch was habe ich gelernt. Lasst euch bei Kauf einer Gebrauchtmaschine im Kaufvertrag bestätigen das keine Bußgelder offen sind :doh:
    Am neben Schalter wollte jemand sein Mottorad, welches er letzte Woche gekauft hat ummelden.
    Die Dame von Amt teilte ihm mit das könne er gerne machen müsste aber noch zwei offene Bußgelder wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlen 120€ :o
    Er sei es ja nicht gewesen sonder der Vorbesitzer meine er.
    Die Dame sagte das wäre nicht das Problem des Kreises sondern seins, entweder zahlen oder es gibt keine Ummeldung.
    Er könnte sich ja das Geld vom Vorbesitzer wieder holen :clap:

  • #2

    Dann kann das Jahr 2017 ja starten für dich ;)


    :icon-eek: das mit den Bußgeldern war mir auch nicht bewußt :icon-eek:
    Warscheinlich ist der Verkäufer dann auch nicht mehr aufzufinden und wenn man das Bußgeld bezahlt hat
    (man will ja das neue Fahrzeug zulassen )
    Bleibt man auf der Kohle sitzen .... Das ist ja mal ne mega miese Masche :evil:

    2Rad Evolution: Laufrad ,Fahrrad, Hercules Prima2, FZR600, R6rj11 und nun xsr900
    8-)


    DLzG
    Marvin

  • #3


    Danke Danke,
    jetzt nur noch auf besser Wetter warten.



    Ich würde kot...... :oops:

    Gruß Daniel


    -------------------------------------------------
    XSR900 Rock Slate, FZ6 Fazer


    Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei :naughty:

  • #4

    Hi Daniel,


    ja, die XSR war von Beginn an auf EURO IV ausgelegt. Von daher darf es keine diesbezüglichen Probleme bei der Zulassung geben.


    Das mit den Bußgeldern ist ja der Hammer :icon-eek: . Das kann doch nicht legal sein, oder :eusa-think: ?!?


    Dir allzeit knitterfreie Fahrt!!!

  • #5

    Die Aufforderung, die ausstehenden Bußgelder des Vorbesitzers zu übernehmen, wäre schlicht und einfach illegal.
    Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass davon die Halterumschreibung abhängig wäre. Einfach Unsinn!

    LG Jürgen


    XSR 900, Suzuki V-Strom 1000 L6, Triumph Thunderbird Storm u. Honda GL 1500/6


  • #6

    Hatte ich vorher auch noch nie gehört.
    Ob das illegal ist kann ich nicht beurteilen.
    Letztendlich bleibt dir ja nur der Weg zum Anwalt, was willst du sonst machen wenn sie sagen:
    Nö wir machen die Ummeldung nicht :(


    Das eine An- oder Ummeldung bei Steuerschulden verweigert werden kann, da habe ich schon von gehört.
    Da gibt es auch Gesetzte zu, z.B.:


    Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung - BEG NRW


    oder


    Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen
    ( Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz)

    Gruß Daniel


    -------------------------------------------------
    XSR900 Rock Slate, FZ6 Fazer


    Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei :naughty:

  • #7


    ich sehe das genau so und hätte mich gewehrt und eine Beschwerde (nach Klärung mit ADAC/ÖAMTC) veranlasst. Bin zwar in Ö zu Hause, aber Gesetztesverstösse (z.B. Geschwindigkeitsübertretung) können juristisch nur von einer Rechtsperson nicht jedoch einer Sache begangen werden, danach richtet sich auch die Strafverfolgung.

    Liebe Grüße,
    Mike

  • #8


    Wenn Du einen Dritten schickst, der für Dich ein KFZ anmelden soll, dann darf dem Dein "Schuldenkonto" offengelegt werden. So illegal hört sich obiges also nicht an. Aber:



    Ich deute das so:
    Die erste markierte Passage bezieht sich auf die Gebühren die für das Ummelden anfallen. Die zweite Passage bezieht sich auf offene Gebühren des Halters, der zu dem Zeitpunkt ja noch der Vorbesitzer ist. Wenn der neue Besitzer Schulden hat, darf er aber AUCH nicht zulassen. Die Zulassungsstellen biegen sich das also mal so mal so hin habe ich das Gefühl. Ich würde auf den Paragraphen hinweisen und versuchen zu diskutieren aber dann halt mit dem Leiter und nicht mit der Dame am Schalter. Vom Rechtsempfinden ist die Sache doch klar und wenn man es genau liest, lässt sich der Paragraph auch so deuten.


    Auch gut möglich dass Du als angearschter Käufer EIGENTLICH im Recht bist, das Computerprogramm es aber nicht hergibt dich als neuen Halter einzutragen. Bestimmt wieder Programmierkünstler am Werk gewesen und der Computer gibt IMMER vor was richtig ist und was nicht :lol:

    Code
    If (offeneRechnung()) Zulassung = false;


    Ja ich weiß, das ist hier nicht Thema. Aber ich finde solche Dinge interessant und rege mich immer tierisch über solche einfach ungerechten Dinge auf. Um zum Thema zurück zu kommen: Glückwunsch zur Zulassung :icon-mrgreen:

    Grüße
    Marian

  • #9

    Das bezieht sich jedoch nur auf Gebühren, die der neue Antragsteller schuldet und nicht auf Buß- oder Verwarnungsgelder, die der bisherige Halter nicht gezahlt hat.

    LG Jürgen


    XSR 900, Suzuki V-Strom 1000 L6, Triumph Thunderbird Storm u. Honda GL 1500/6


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