Wie würdet ihr bei einem Unfall vorgehen - immer Gutachter ?

  • #1

    Moin Leute,


    wollte mal wissen wie ihr so bei dem Thema denkt. Kurz zum Hintergrund: Hatte letztens einen Unfall, einer aus unserer Gruppe hat scheinbar gepennt und ist mir schön seitlich rechts drauf geballert. Die gute Dame lag dann auch noch auf der Seite und ich stand weiter als ob nichts war.


    Schaden augenscheinlich sind bei mir der Reifen (cut bzw Riss), die Schwinge, die Rastenanlage rechts und die Abdeckung des Auspuffs.
    Grundsätzlich habe ich jetzt erstmal ein KV machen lassen und eine Abtretungserklärung an mein Händler gemacht.
    Die Unfallgegnerin hatte bei Ihrer Versicherung schon angegeben, dass Sie schuld ist.


    Die Frage die sich mir jetzt stellt ist ob ich nicht doch ein Gutachter hinzuziehen sollte. Ich habe ein Bild von Ihr bekommen wo Ihre Felge ganz schön lediert ist, da ist was rausgebrochen. Das passt auch ganz gut zum "Abrieb" an der Schwinge. Ein Kollege hat mich schon wuschig gemacht und gemeint, nicht das da noch was verzogen ist etc.
    Auf dem KV ist zumindest angegeben, dass die die Schwinge inkl. Lager und Bolzen etc. gewechselt wird.
    Ich meine man ist ja eh immer der gearschte, da ist die Karre nicht mal 7 Monate alt und sowas ;(


    Grüße
    Sven

  • #2

    Also ich kenne es von den Versicherungen so, dass aus Nachweisgründen ab einem Schadensumfang von
    ca. 1.500,00 - 2.000,00 schon die Erstellung eines Gutachtens angeraten ist.
    Nachdem sich der von Dir geschilderte Schaden wahrscheinlich in einem Bereich von 3 - 4.000 € bewegen dürfte, würde ich ein Gutachten machen lassen.
    Aber das ist nur meine Meinung und letztlich Deine Entscheidung.


    Schön, dass Dir nichts passiert ist und alles gute für die Schadensabwicklung und auch sonst weiterhin, damit Du dann auch im nächsten Jahr wieder viel Freude mit der XSR haben kannst.


    Gruß


    Thomas

  • #3

    Die eleganteste Lösung ist im Übrigen, dass Du die Versicherung aufforderst entweder die Reparatur auf Grundlage des Kostenvoranschlags freizugeben oder die Versicherung schickt einen Gutachter, wenn diese ein Gutachten wünscht. Dann bist Du in jedem Fall auf der sicheren Seite und die Versicherung muss sich entscheiden.


    Gruß


    Thomas

  • #4

    Also mir wurde beim Auto mal gesagt, dass wenn man einen Kostenvoranschlag hat und sich im Zuge der Reparatur herausstellt, dass doch ein grösserer Schaden entstanden ist, man ein Problem kriegen kann, weil nur der Gutachter die Schadenseinschätzung nachträglich nach oben korrigieren darf.
    Es sichert also angeblich Geschädigten und Werkstatt ab, wenn ein Gutachter das Ganze übernimmt.


    Ich weiss aber nicht, ob das stimmt. Wenn man Geschädigter ist wäre es mir aber auch egal, ob das den Unfallgegner mehr kostet oder nicht und ich würde und habe einfach den Gutachter genommen.

  • #5

    Ja genau so ist es, deshalb mein Vorschlag bzw. es hält einer rechtlichen Prüfung stand, die Versicherung entscheiden zu lassen, ob der Kostenvoranschlag genügt oder ein Gutachter benötigt und unumgänglich ist, was natürlich vor allem bei größeren und nicht eindeutig abschätzbaren Schäden der Fall ist.


    Wenn im vorliegenden Fall der Schadensumfang eindeutig ist und nicht mit weiteren Schäden zu rechnen ist, für deren Erkennbarkeit das Fahrzeug vermessen oder teilweise zerlegt werden muss, dann sollte der Kostenvoranschlag reichen.


    Gruß


    Thomas

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