UI ui ui, du malst ja ein Szenario, also sofern es eine Bagatelle bleiben sollte, muss ich beim Wiederverkauf mal gar nichts angeben, soweit ich weiß, von daher würdest du davon überhaupt nichts mitbekommen.
Sofern das natürlich nicht der Fall sein sollte und der Schaden größer ist, dann läuft es definitiv auf Gutachten raus und ich bin mal gespannt, was dabei rauskommt. Allein die Wertminderung dürfte dann enorm sein, bin dann gespannt, ob es dann u. U. um den Neuwert des Fahrzeugs gehen könnte, aber ich denke mal, dass es nicht soweit kommt.
Moped ist jetzt in der Werkstatt und wird durchgeschaut. Je nachdem was die Werkstatt für einen Kostenvoranschlag macht, wird noch ein Gutachten angehängt oder nicht.
Alles anzeigenUnfallverursacher ist i.dR. der, der gefahren ist, also der Autofahrer. Das hat er ja auch eingeräumt. Möglicherweise bekommst Du aber 25% der Schuld, weil Du nicht ausreichend Abstand gehalten hast. D.h., Dir werden 25% der Reparaturkosten am Auto des Unfallgegners in Rechnung gestellt (hier zahlt Deine Haftpflichtversicherung/Rückstufung). Zusätzlich bleibst Du auf 25% der Reparaturkosten an Deinem Mopped sitzen (bzw. Vollkaskoversicherung/Rückstufung).
Also alles was ich zum Thema Auffahrunfälle beim Rückwärtsfahren gefunden habe, spricht eigentlich für mich:
Nach §9 STVO gilt beim Rückwärtsfahren eine besondere Sorgfaltspflicht. Weiterhin ist bei Rückwärtsunfällen der sogenannte Anscheinsbeweis. Dadurch muss der Unfallverursacher erst mal widerlegen, dass ich nicht eine Mitschuld habe. Sollte es tatsächlich hart auf hart kommen, dann sollte eigentlich ein Unfallgutachter das Unfallszenario rekonstruieren können.
Ich hab die letzten Tage übrigens ganz bewusst mal auf andere Fahrzeuge an Kreuzungen/im stehenden Verkehr vor Ampeln/... geachtet, 1-2m Abstand sind nach meinen Beobachtungen durchschnittlich absolut normal. Weiterhin scheint es keine gesetzlichen Regelungen zum Abstand beim stehenden Verkehr, z. B. wie in meinem Fall, zu geben. Eine Gefährdung muss halt ausgeschlossen sein.
Die Straße ist an der Unfallstelle sogar leicht abschüssig, dadurch ist ein Zurückrollen beim Anfahren absolut ausgeschlossen. Mir erschließt sich da eine Teilschuld meinerseits absolut gar nicht. Selbst wenn ich nur 30cm Abstand gehalten hätte, hätte er mich vor dem Zurücksetzen wahrnehmen müssen und aufgrund der Sorgfaltspflicht schlicht und ergreifend warten müssen, bis ich ihm entweder Platz mache oder ihn überhole.