Alles anzeigenBei gemessenen 2,2% ist bei deinem Motorrad alles ok.
Da war mal wieder, wie leider so oft ein Prüfer am Werk der seine eigenen Vorschriften nicht kennt.
Der offizielle Wortlaut der AUK-Richtlinie lautet:
Bei den Krafträdern mit geregeltem Katalysator erfolgt die Abgaskontrolle – sofern keine anderen Fahrzeugherstellerdaten vorliegen – unter Einhaltung folgender Parameter: • Motorbetriebstemperatur von 60° C • erhöhte Leerlaufdrehzahl von ca. 2000 min-1• CO-Gehalt nach Herstellervorgabe oder maximal 0,3 Vol.-%
Es liegen aber andere Herstellerdaten vor.
Ich hänge mal das Original-Yamaha Datenblatt zur AUK bei der XSR 900 an.
Da steht eindeutig drin: Co bei erhöhtem Leerlauf kleiner/gleich 3,5 %
Grenzwert ist also nicht 0,3%
Das ist richtig interessante und hilfreiche Info.
Liest sich aber irgendwie so, als könnte Yamaha sich über die Euro-Norm hinweg setzen und einfach einen Wert wählen der passt. Ist schon irgendwie komisch.