Mit dem KBA-Schreiben vom 21.12.2020 wurde für Krafträder (Euro 4) der Klassen
- L2e-U (Dreirädriges Kleinkraftrad für Güterbeförderung) mit der Emissionsklasse 1420,
- L3e-A1E- bis L3e-A3E (Enduro-Kraftrad) beziehungsweise L3e-A1T bis L3e-A3T (Trial- Kraftrad) mit den Emissionsklassen 1431, 1432 oder 1433 und
- L6e-B (Leichtes Vierradmobil) mit den Emissionsklassen 1463 oder 1464
die bisherige Erstzulassungsfrist von "31.12.2024" in "31.12.2020" auf Grund der nationalen Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/1694 berichtigt (Erstzulassungsfähigkeit). Vor diesem Hintergrund hat das BMVI die nachfolgende "Corona-Regelung" zur sogenannten "Auslau- fenden Serie" bekannt gegeben.
"Die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen räumt die Möglichkeit ein, Fahrzeuge aus einer auslaufenden Serie - so genannte Lagerfahrzeuge - in begrenzten Stückzahlen noch nach den durch die Verordnung vorgesehenen letztmaligen Zulassungsdaten zur Erstzulas- sung zu bringen. In Anbetracht der Störungen durch die COVID-19-Pandemie und der Höhe des Lagerbestandes waren diese geltenden Bestimmungen nicht angemessen und ausrei- chend. Mit der Verordnung (EU) 2020/1694, die am 13.11.2020 in Kraft getreten ist, werden daher die Bestimmungen über auslaufende Serien von Motorrädern dahingehend erweitert, dass alternativ zu den bestehenden Regelungen noch begrenzte, größere Mengen des Lagerbestands an Euro-4-Fahrzeugen, jedoch nur für einen verkürzten Zeitraum von einem Jahr, in 2021 verkauft und erstzugelassen werden können."
Demnach können diese zuvor aufgeführten Krafträder auf Grundlage der Ergänzung des Artikels 44a in Kapitel XI der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 noch bis zum 31. Dezember 2021 als Fahrzeuge aus einer auslaufenden Serie auf dem Markt bereitgestellt, zugelassen oder in Betrieb genommen werden.