So das ging fix.
Kurz gesagt die Ummeldung kann ihm nicht verwehrt werden.
Hier die Antwort vom ADAC und immer schön ordentlich parken.
Hoffe der gute Mann konnte die Ummeldung noch vollziehen:
Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihre Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.
Die Zulassung eines Fahrzeugs darf nur dann verweigert werden, wenn noch Kfz-Steuerschulden bestehen. Für offene Bußgelder gilt das nicht. In Deutschland besteht keine Halterhaftung, ggf. aber die Sonderregelung der Kostenfolge für den Halter bei Parkverstößen. Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeuges nicht vor Eintritt der dreimonatigen Verjährungsfrist ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeuges die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXXX
Juristische Zentrale
Verkehrsrecht
ADAC e.V., Hansastr.19, 80686 München
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