Beiträge von Bullemann79


    Sehr sehr schick :clap:
    Vergiss aber die seitlichen Kühlerabdeckungen nicht, die stechen jetzt ganz schön hervor.

    Nächste Woche habe ich ein Termin.
    Diese schaffe ich es nicht mehr.
    Ich werde berichten.
    Erste Antwort vom Freundlichen:


    Kann sein das sich ein Sensor kurz verabschiedet hat.
    Währe es ein gravierender Fehler hätte sich die Maschine abgeschaltet und ich hätte sie nicht mehr starten können.
    Die XSR hat wohl ein neuen Fehlerspeicher wegen der Euro 4.
    Die Fehler würden dort dauerhaft gespeichert und müssen vom Freundlichen gelöscht werden.
    Im Gegensatz zu Euro 3 Maschinen, wenn sich ein Sensor da kurz verabschiedet wird das danach automatisch aus dem Fehlerspeicher gelöscht und die Kontrolllampe geht wieder aus.
    Ich sollte mir keine Sorgen machen und könnte ruhig mit der XSR zu ihm fahren, bräuchte sie nicht via Anhänger bringen.

    So Samstag war es soweit.
    Hier hat es drei Tage geregnet (Salz sollte somit nicht mehr auf den Straßen sein) und wir hatten 11 °C und Sonnenschein.
    Da habe ich mir gedacht OK es wird Zeit für deine erste kleine Runde mit dem König.
    Eben wenigstens Tanken, der Freundliche war Geizig :eusa-shifty:
    Nach 15 km gab es ein kleinen Ruck und die XSR nahm kein Gas mehr an.
    Das ganze dauerte 3-4 Sec. danach führ sie wieder normal, nur das die Motorstörungs-Warnleuchte an war :o
    OK also mit Schleichgeschwindigkeit zurück zur Garage, wahren nur 3 km.
    Heute hat der Freundliche zu, bin mal gespannt was der morgen sagt.

    So das ging fix.
    Kurz gesagt die Ummeldung kann ihm nicht verwehrt werden.
    Hier die Antwort vom ADAC und immer schön ordentlich parken.
    Hoffe der gute Mann konnte die Ummeldung noch vollziehen:



    Sehr geehrter Herr XXXXX,


    vielen Dank für Ihre Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.


    Die Zulassung eines Fahrzeugs darf nur dann verweigert werden, wenn noch Kfz-Steuerschulden bestehen. Für offene Bußgelder gilt das nicht. In Deutschland besteht keine Halterhaftung, ggf. aber die Sonderregelung der Kostenfolge für den Halter bei Parkverstößen. Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeuges nicht vor Eintritt der dreimonatigen Verjährungsfrist ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeuges die Kosten des Verfahrens auferlegt.



    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein und verbleiben
    mit freundlichen Grüßen



    XXXXXXXXXXX
    Juristische Zentrale
    Verkehrsrecht
    ADAC e.V., Hansastr.19, 80686 München
    http://www.adac.de

    Das ist mir auch schon aufgefallen.
    Fragt sich nur was günstiger ist, schätze mal das selbst lackieren.
    Meine Kühlerblenden sind momentan zum Beschichter.
    Lasse sie schwarz matt Pulverbeschichten.
    Mal sehen wie das Ergebnis wird.


    Erledigt, das möchte ich doch jetzt genau wissen:


    An ADAC Rechtsabteilung


    Guten Tag,


    ich habe mal eine Frage zur Ummelden eines KFZ.
    Kann mir das Ummelden eines Fahrzeugs verwehrt werden (seitens der Zulassungsbehörde) wenn vom Vorbesitzer (nicht Verwand oder Verschwägert) noch Bußgelder wegen einer Geschwindigkeitsübertretung offen sind, die mit diesem Fahrzeug begangen worden sind ?
    Fahrzeug wurde von Privat gekauft.
    Ummeldung übernimmt der Käufer, der nix mit der Geschwindigkeitsübertretung zu tun hat.


    Danke und Gruß