Alles anzeigenZulassung machen die nationalen Behörden (bei uns KBA) auf Bais der Prüfungen durch anerkannte Prüflabore.
Prüflabore mit Anerkennung des KBA wären z. B. TÜV SÜD oder GTÜ.
K.A. welche Prüflabore von ausländischen Behörden zu Rate gezogen werden.
Das KBA erstellt mehrheitlich eine ABE (die ist z.B. in Österreich trotzdem eintragungspflichtig) - aber nicht notwendigerweise auch eine E-Zulassung.
E-Zulassungen mit E-Nummer sind in ganz Europa gültig und zugelassen, daher braucht es keine zusätzliche nationale Behörde, auch keine deutsche!
https://motorrad.fandom.com/wiki/E-Nummer
https://www.dekra.de/de/auspuf…%20und%20zugelassen%20ist. *)
*)Wenn man eine neue Zubehör-Auspuffanlage mit Straßenzulassung anschafft, hat diese normalerweise ein eingestanztes E-Prüfzeichen mit Nummer, also eine Betriebserlaubnis nach europäischem Recht. Aus den beigefügten Unterlagen muss hervorgehen, dass die Anlage für das jeweilige Motorradmodell geprüft und zugelassen ist.