Eigentlich gilt EG-Recht vor nationalen Recht.
Aber wir in D haben so unsere eigenen Ansichten.
Wenn dur ganz sicher gehehen willst, würde ich vorsichtshaber mal bei KFZ-Schachverständigen nachfragen.
Ich habe das kurze Heck mit original LED-Blinker vom Yamaha-Händler montieren lassen. Bisher hatte ich bei der HU (GTÜ) kein Problem und auch keine Nachfrage bezügl. dem KZ-Halter/Blinkerabstände.
Für meine XSR900 habe ich eine Zulassungsbescheinigung II mit der Überschrift "Europäische Gemeinschaft, Bundesrepublick Deutschland" und ein EU Certificate of Conformity.
Also müsste es eine EU Zulassung sein, zumal ein Vermerk in der Zulassungsbescheinigung steht: " Verzollung im vereinfachten Verfahren zugelassen"
Die EG-Typengenehmigung in Feld "K" beginnt mit e13*.....