K-MaxX Kurzes Heck

  • #72


    "Die Betriebserlaubnis wurde teilweise abgelöst von der europäischen Typgenehmigung (=ETG), welche inzwischen für bestimmte Fahrzeugarten (u.A. Krafträder) zwingend erforderlich ist. Ab ca. 2014 ist die Richtlinie für alle Fahrzeugklassen verbindlich. "


    Kann man an der Nummer unter, ich glaube, K erkennen, wenn das etwa so aussieht e1*93/61*0304*01 ist es EG Typgenehmigung, alt etwa G007 (Yamaha ...) wäre dann ABE nach Stvzo.

    Cu Mick
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    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #74

    Eigentlich gilt EG-Recht vor nationalen Recht.

    Aber wir in D haben so unsere eigenen Ansichten.

    Wenn dur ganz sicher gehehen willst, würde ich vorsichtshaber mal bei KFZ-Schachverständigen nachfragen.

    Ich habe das kurze Heck mit original LED-Blinker vom Yamaha-Händler montieren lassen. Bisher hatte ich bei der HU (GTÜ) kein Problem und auch keine Nachfrage bezügl. dem KZ-Halter/Blinkerabstände.


    Für meine XSR900 habe ich eine Zulassungsbescheinigung II mit der Überschrift "Europäische Gemeinschaft, Bundesrepublick Deutschland" und ein EU Certificate of Conformity.


    Also müsste es eine EU Zulassung sein, zumal ein Vermerk in der Zulassungsbescheinigung steht: " Verzollung im vereinfachten Verfahren zugelassen"


    Die EG-Typengenehmigung in Feld "K" beginnt mit e13*.....

  • #75

    welche farben muss ich den an dem Adapter vom Rücklicht verbinden?



    Der Adapter hat gelb rot schwarz und die Rückleuchte vom kmaxx gelb blau grün

  • #77

    ist Egt, da Erstzulassung nach Okt 2014, deshalb auch die e* Nummer. 😊

    Cu Mick
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    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

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