Beiträge von Rottimann

    Du kannst auch die Federvorspannung der Gabel verstellen (analog zu hinten mit dem Hakenschlüssel).

    Dazu am oberen Ende der Gabelrohre die (15er?) "Muttern" drehen. Natürlich auf beiden Seiten gleich.

    Rausdrehen verringert die Vorspannung und die Front kommt tiefer, die Gabel taucht tiefer ein.

    Die Gabel sollte aber im optimalen Bereich arbeiten. Wenn der schon stimmt, die Front aber noch tiefer soll, Gabelklemmen lösen und die Gabelrohre entsprechend weiter durchschieben.

    Ich musste von dem Bock an dem Bremshebel

    (der den Bremslichtschalternippel betätigt), etwas abfeilen. Waren ca. 0,5-1mm.

    Ist eine Rechtsauffassung, die ich schwarz auf weiß vor Ort begründen kann. Natürlich sollte man trotzdem devot erkennen lassen das man nicht infrage stellt, daß er als wichtiger Polizist es selbstverständlich immer besser weiß. Wenn auch nur, damit er hoffentlich nicht weiter suchen wird, bis er was anderes, substantielleres findet.

    Meine Ansicht zum Mitführen von ABE's



    StVZO §19, Absatz 4, Nummer 1 :


    "...Der Führer des Fahrzeugs hat ... den Abdruck oder die Ablichtung der

    betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung ... mitzuführen..."



    Eine Ablichtung ist u.A. ein Foto. Bei Kontrolle durch einen Polizisten mit Profilneurose würde ich respektvoll argumentieren

    das es egal ist, ob das Foto der ABE auf einem Handydisplay oder Fotopapier dargestellt ist.

    Es bleibt ein Foto (= die in § 19 geforderte Ablichtung).


    Von der Logik her sollte es dann doch egal sein, ob wir dem Polizisten auf unserem Handy eine

    Ablichtung oder das .pdf einer ABE zeigen.


    Für die oben erwähnten unrespektablen Polizisten, die dann evtl. tatsächlich auf ein Foto bestehen könnten

    hab ich beides auf meinem Handy gespeichert.

    ABE als .pdf und ein Foto der Seite der Liste mit der XSR 900. Ausserdem hab ich den § 19 dabei.