Beiträge von miku850

    habe interessehalber mal recherchiert

    ist wohl seit 2005 so:


    Ausnahmen vom Zulassungsverfahren sind u.a.

    Leichtkrafträder

    Anhänger-Arbeitsmaschinen

    Sportanhänger


    Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei, benötigen allerdings eine Betriebserlaubnis und sind kennzeichenpflichtig. Für diese Fahrzeuge wird keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt, die Betriebserlaubnis ist ausreichend. Diese Fahrzeuge sind versicherungspflichtig, steuerfrei und müssen regelmäßig zur HU. In die Zulassungsbescheinigung Teil I für diese zulassungsfreien Fahrzeuge wird im Feld 16 „Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II“ der Eintrag „OHNE-ZF-“ vorgenommen.

    habe ich sehr selten, was dann hilft ist ohne Gas 2-3 Sekunden auf dem Anlasser zu bleiben, dann läuft sie bei mir wieder normal. Ursachenforschung habe ich noch keine betrieben.

    Hallo zusammen,


    ich habe mir einen neuen 125er Roller gekauft, eben die Papiere fürs Anmelden geholt und dabei erfahren, dass es für 125er keine Briefe mehr gibt, nur noch Coc und eine Bescheinigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.


    Weiß da jemand mehr zu?


    Thx

    Habe ihn nicht selber verbaut, nur eine Xsr damit ein Wochenende um den Bodensee gefahren.

    Funktionierte problemlos, nicht nur in hohen Drehzahlen.

    Laut Besitzer war die Installation kein Problem und Einstellung wurde über Handy angelernt.

    Er fährt den aktuell immer noch und ist damit zufrieden. Die genannten Probleme mit dem Yamaha QS konnte er nicht beobachten.


    Also leider mehr Hörensagen als eigene Erfahrung...

    bei meiner Roten ist das auch matt, falls es hilft...