Es geht ja nicht um das Schaltgestänge. Mein Punkte sind:
1. dass die Hersteller die Teile nur für die Rennstrecke freigeben. Warum bloß? Dann zeichnen sie diese mit "nicht genehmigungspflichtig" aus und gut wäre es, aber die halten es gerade ander herum.
2. die Teile greifen in die Elektronik des Motorrads, eventuelle Wechselwirkungen nicht ausgeschloßen wurden.
Beim Nachrüsten ist es wie mit fast allen anderen Bauteilen auch, Sicherheit gibt es nur wenn ABE/E-Nummer drauf ist.
Zu allem anderen kriegst Du keine gesicherten Aussagen. Man kann nur einen Prüfer fragen ob er es abnimmt und dann auch einträgt.
Mir persönlich sind solche Aussagen sonst zu gefährlich und nicht belastbar, da ich im Zweifelsfall das volle Risko tragen würde. Solange er nichts einträgt ist er ja aus der Verantwortung wenn was schief geht,
Dazu noch folgender Artikel aus der Motorrad.
Zitat daraus:
"Zum Schluss noch ein paar Worte zur Gesetzeslage: Alle Anbieter weisen darauf hin, dass die Schaltautomaten ausschließlich auf abgesperrten Strecken genutzt werden dürfen. Wer im öffent-lichen Straßenverkehr mit montiertem Schaltautomat einen Unfall baut, riskiert den Versicherungsschutz und/oder kann von der Versicherung in Regress genommen werden."