Beiträge von miku850

    Anbei die Antwort von Yamaha,
    und hier sind wir wieder im Spiel... (Alkohol ist auch eine Lösung :lol: )
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    Sehr geehrter Herr ...,


    den Umbau auf Einsitzer müssen Sie tatsächlich vom TÜV abnehmen lassen.


    Unser Tipp: Lassen Sie sich diesen Umbau als „wahlweise“ eintragen. Dann können Sie zwischen 1 – und 2-Personen-Betrieb hin- und herrüsten, ohne dass Sie die Änderung jedes Mal eintragen lassen müssen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Elisabeth Dege


    YAMAHA MOTOR DEUTSCHLAND GmbH
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    Hier noch eine ABE for eine original Suzuki Soziusabdeckung:
    http://mediacdn.shopatron.com/…9/spec_file/231525840.pdf


    Die Lage scheint wenig homogen...


    Homologation

    Reiner, ich verstehe deine Argumentation.
    Ggf. hat Kawa das bereits wahlweise 1/2 Pätze ab Werk eingetragen.
    Dann ist man ja aus der Nummer raus.
    Gab es bei einigen Modellen diverser Hersteller.


    Leider aber, Gestern noch mit dem TÜV Mann telefoniert, der hilfsbereit ist.
    Er ist auch sachlich bei uns, bittet aber um Verständnis für die rechtlichen Auflagen.


    "... in dem Moment wo die Abdeckung drauf ist,
    kann kein Zweiter mitfahren. Also weicht der Zustand gegen die Betriebserlaubnis des Motorrads ab."


    Das Ganze ist irgendwie ein Teufelskreis und macht nicht so richtig froh :evil:
    Wie gesagt, bin ja immer bemüht alles rechtlich sauber zu gestalten,
    tendiere mittlerweile aber in die Richtung: mir doch egal :icon-mrgreen:

    Hallo Reiner,


    freut mich für Dich!


    Ich bin 16 Jahre mit meiner Pferrer Verkleidung auf der TRX gefahren ohne Stress, Abe oder Gutachten.
    Bis ich auf einen Pedanten hier beim Tüv kam, dann fing der Ärger an....


    Das Thema ist für mich:
    Ich will hinten keine Rasten. Damit das möglich ist, muss die Sitzplatzanzahl von 2 auf
    wahlweise 1/2 geändert werden. Hierzu darf bei wahlweise 1enm Platz nur 1 Sitzplatz verfügbar sein.
    D.h. entweder kürzere 1 Mann Sitzbank oder Sitzplatzabdeckung. Diese muss dann irgenwie per Hersteller/Nummer mit der Sitzplatzänderung eingetragen werden. Ohne Hersteller/Nummer oder Abe oder Materialgutachten ist das laut Tüv nicht möglich.


    Solangsam verliere ich aber die Lust an dem Thema und werde wohl meine Papiere zu hause lassen und vor dem Tüv Termin rückbauen.


    Falls jemand noch Ideen hat wie das sonst zu lösen ist wäre ich sehr dankbar!

    Ist leider so.
    Die orig. Yamaha Scheibe die ich montiert habe hat auch eine ABE.
    Den TÜVler stört jetzt wohl gar nicht mal das keine ABE vorhanden ist,
    aber ohne Material-Gutachten kann er nicht eintragen,
    da er die Festigkeit und die eventuelle Verletzungsgefahr nicht einschätzen kann.


    Ferner haben Suzuki Sitzabdeckungen z.B. ABEs.
    Ich kann mir jetzt nicht vorstellen dass nur Yamaha keine Benötigt.


    Zu dem orig. Höcker gibt es auch irgendwo im Netz einen Eintrag, wo das jemand bei Yamaha angefragt hat,
    speziell wegen dem nur einen Sitzplatz und da war die Antwort von Yamaha, dass das eintragungspflichtig wäre.
    Viel Spass dabei ohne Papiere, das ist dann der gleiche Status wie mit meinem S2.

    Schön wärs, ich bin dafür!


    Ein Freund war soeben beim TÜV mit meinem Motorrad und die Prüfung war in dem Moment zu Ende, wo
    kein Materialgutachten zu dem S2-Höcker vorhanden war. Es sollte wahlweise 1/2 Sitzplätze eingetragen werden.