Beiträge von miku850

    Sehr, ich bin Termi Fan, hatte eine 17 Jahre auf der Trx, die war wie immer noch wie neu.

    Diesen hohen Standard in Verarbeitung und Design hat die Anlage für mich auch auf der Xsr.

    Bin auch vom Klang begeistert.

    ein Teil ist leider nicht Ok, nur weil es von Yamaha ist, und keine Kennzeichnung hat.

    Über die Kennzeichnung wird das Teil dem jeweiligen Fahrzeugtyp über die Abe zugewiesen.

    Dem Polizisten ist es egal, wo das Teil her ist, wenn da keine Nummer drauf ist, ist es nicht zugelassen.


    Vielleicht mal bei Yamaha in Düsseldorf anfragen, ob die dir weiter helfen können.

    Manchmal gibt es für Scheiben auch Aufkleber mit der KBA Nummer.

    hat doch ein schönes Klangbild :thumbup:

    ich mache bei Gelegenheit mal ein Video zum Vergleich der Charakteristika.

    Mit welchem Handy hast du aufgenommen?

    nein, weil diese nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind.


    Die Jungs bei Suzuki scheinen das auch noch nicht zu wissen... Abe

    Laut Aussage vom Prüfer sind die Abdeckungen eintragungspflichtig, habe auch noch bei einem weitern Tüv im anderen Kreis angefragt, der hat dies bestätigt.

    Alle anders lautenden Aussagen konnten nicht verwertbar belegt werden.

    Mir wäre es auch erheblich lieber das ginge ohne, hätte mir reichlich Zeit erspart 😊

    das war auch meine ursprüngliche Meinung, diese wurde aber vom Tüv-Prüfer für die S2 Abdeckung korrigiert.


    Sitzbank

    Ein Umbau erfolgt meistens wegen einer angestrebten Komfortverbesserung, der Änderung der Sitzhöhe oder aus optischen Gründen. Solange sich die Zahl der Sitzplätze nicht verändert, gibt es keine einzuhaltenden Vorgaben. Bekommt der Café Racer nach der Heckkürzung aber eine zum Stil passende Einmann-Sitzbank, dann ist dies ein eintragungspflichtiger Umbau, und die Soziusfußrasten müssen demontiert werden.


    Bei einer Abdeckung ist der wahlweise 1/2 Mann Betrieb einzutragen, laut meinem Gespräch mit dem Tüv-Prüfer.