Beiträge von miku850

    Hi zusammen,


    obwohl meine noch immer beim Händler steht :( , hatte ich 2 Tage Gelegenheit mit einer anderen XSR zu testen.


    Dabei stieß ich als Freund zügigen Vortriebs auf folgendes kleine Problemchen auf der Hausstrecke:
    Bei Fahrbahnunebenheiten in der Kurve verhagelte es mir permanent die Linie,
    da sich diese auf die Stellung der Gashand übertragen. Ich bin mir sicher ihr kennt das,
    speziell wenn man in schnelleren Kurven auf Drehzahl bleibt um am Ausgang richtig aufziehen zu können.
    No Way... Habe A und STD Modus probiert. War aber nicht zufriedenstellend erfolgreich...


    Was hat sich bei euch bewährt? Gibt es da einen Kniff oder bekommt man mit der Zeit ein ruhigeres Händchen?
    Sonst ist es wohl besser alles einen Gang höher fahren um mehr Ruhe in der Fuhre zu haben... :)


    Ich wünsche uns einen traumhaften Herbst !!!


    Hi, welcher Sound im Video entspricht denn eher dem "real-Life" von der Aufnahme und den Micros her,
    Deiner oder der der Italiener?


    Gracias :)


    Umso mehr da wir uns jetzt der regelfreundlichen Jahreszeit nähern ... :icon-eek:

    Morgen zusammen,


    wenn mich einer fragt würde ich sagen:
    rechtlich ist das leider genau anders herum. Es ist nicht die Frage wer was kauft weil es zu laut ist,
    die Frage ist vielmehr wer etwas verkauft das nicht den zugesagten Eigenschaften, hier Konformität
    zur StvO, bzw. den in Flensburg hinterlegten Spezifikationen entspricht.
    Wenn man sich eine Krawalltüte ohne enr/Abe etc. dran baut ist der Fahrer dran, also selber Schuld.
    Wenn der Fahrer sich eine Tüte mit enr/Abe kauft, dann macht er das in gutem Glauben glauben
    und kann dann auch die Mittel des Bgb zum Thema Sachmangel mit allen Möglichkeiten und Einschränkungen nutzen.


    aber mich fragt ja keiner :D


    Nö, nach Bgb ist der Händler Vetragspartner und damit bei Sachmangel in der Pflicht,
    ob er will oder nicht :)


    Das war meine frühere Frage. Der Topf des Herstellers XY hat eine E-Nummer und ist jetzt zu laut in der Kontrolle, ggf. Sicherstellung und Gutachten.


    Da die Zulassung hinter der E-Nummer den Betriebsrahmen bestimmt, also auch die Geräusch-Emmision, unterliegt der zu laute Topf einem Sachmangel, da er von der Spezifikation abweicht. Heisst also 3 malige Nachbesserung und ggf. Wandlung. Zusätzlich interessant ist die Frage von Schadenersatz für Abschlepp-, Gutachterkosten sowie Nutzungsausfall.