Beiträge von miku850


    Umso mehr da wir uns jetzt der regelfreundlichen Jahreszeit nähern ... :icon-eek:

    Morgen zusammen,


    wenn mich einer fragt würde ich sagen:
    rechtlich ist das leider genau anders herum. Es ist nicht die Frage wer was kauft weil es zu laut ist,
    die Frage ist vielmehr wer etwas verkauft das nicht den zugesagten Eigenschaften, hier Konformität
    zur StvO, bzw. den in Flensburg hinterlegten Spezifikationen entspricht.
    Wenn man sich eine Krawalltüte ohne enr/Abe etc. dran baut ist der Fahrer dran, also selber Schuld.
    Wenn der Fahrer sich eine Tüte mit enr/Abe kauft, dann macht er das in gutem Glauben glauben
    und kann dann auch die Mittel des Bgb zum Thema Sachmangel mit allen Möglichkeiten und Einschränkungen nutzen.


    aber mich fragt ja keiner :D


    Nö, nach Bgb ist der Händler Vetragspartner und damit bei Sachmangel in der Pflicht,
    ob er will oder nicht :)


    Das war meine frühere Frage. Der Topf des Herstellers XY hat eine E-Nummer und ist jetzt zu laut in der Kontrolle, ggf. Sicherstellung und Gutachten.


    Da die Zulassung hinter der E-Nummer den Betriebsrahmen bestimmt, also auch die Geräusch-Emmision, unterliegt der zu laute Topf einem Sachmangel, da er von der Spezifikation abweicht. Heisst also 3 malige Nachbesserung und ggf. Wandlung. Zusätzlich interessant ist die Frage von Schadenersatz für Abschlepp-, Gutachterkosten sowie Nutzungsausfall.

    Wie ist das mit der Ixil Anlage und dem Knöllchen?
    Ist Ixil in dem Fall Nachbesserungs- und Schadensersatzpflichtig,
    nur in der Gewährleistung oder auch danach, da dem Teil eine zugesicherte Eigenschaft fehlt... :eusa-think:
    aber das funktioniert ja bei den Diesel auch nicht :lol: