Beiträge von miku850

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    Ich habe keine Lust mich mit deinen Beiträgen hier weiter auseinander zu setzen.

    Deine falschen Annahmen, Unterstellungen und Interpretationen machen mir auch keinen Spaß.

    Ferner habe ich nicht den Eindruck, dass es dir darum geht andere Aspekte zu verstehen, du scheinst nur antworten zu wollen. Das ist mir zu langweilig, da mir deine Standpunkte und Gesinnung aus vielen ähnlichen Posts ja bereits hinlänglich bekannt sind. Ich werde zukünftig also auf deine Beiträge verzichten müssen.


    Die Richtung tut mir leid für die Lesenden, das war so nicht gedacht als ich den Thread eröffnet habe.

    Es ging mir nur um 2 Dinge:

    1. den Post der Polizei fand ich lustig geschrieben

    2. das Thema der für mich neuen neuen Gesetzesänderung anzusprechen

    Die Verfassungsrichter sind anderer Meinung, durch die Klarstellung der Voraussetzungen wird der großzügigen Anwendung des Absatzes 3 durch die Polizei ein Riegel vorgeschoben.


    Die Ansichten hier verwundern mich zum Teil, da die Erkenntnis, dass Strafen im Erziehungsprozess nicht zum gewünschten Erfolg führen, nicht neu sind. Um nichts anderes handelt es sich hier doch, da eine Verhaltensänderung erzielt werden soll. Strafen unterstützen nicht die Einsicht, dass ein falsches Verhalten vorlag, eher das Gegenteil. Einsicht ist aber eine Voraussetzung zur Erzeugung einer Verhaltensänderung.


    Ansichten: nur weil man diese z.B. nicht teilt oder verstehen möchte oder was auch immer, sind diese nicht per se falsch oder moralisch verwerflich, halt nur anders. Meinungsvielfalt ist ein wichtiger Baustein unserer Gesellschaft, die gut ohne erhobenen Finger auskommt.

    Bin ich komplett bei dir, oder der mit 2 Rädern in der der Kurve mal eben in den Gegenverkehr kommt oder beim Überholen eines Radlers mit 2m Abstand nun nicht auch noch auf den Gegenverkehr achten kann.

    leider nicht, es gibt 2 Anzeigen, die eine gemäß Bußgeldkatalog, die zweite wegen Absatz 3 des o.a. Paragraphen. Die Strafen sind dann zusätzlich. Aber das Strafmaß wird vor Gericht verhandelt werden.

    Aber die haben wir doch schon, höchst richterlich bestätigt sogar: BVG-Bewertung.

    Die Polizei erstattet hierzu bei dem o.a. Triumph-Fahrer bereits Anzeige, da sie den Anfangsverdacht als gegeben sieht. Klar war der viel zu schnell, aber der ist mit 70 aus dem Kreisverkehr gekommen und hat mal am Kabel gezogen, gerade Landstrasse ohne Häuser oder Querstrassen, das ist aus Sicht der Polizei dann schon der Tatbestand des Einzelrennens, und das Strafmaß habe ich oben angeführt.

    Deshalb mein Hinweis auf das Einzelrennen, das ist ein ganz anderes Schwert…

    Keine Frage, die Gestalten die Rennen veranstalten, da passt das.

    Aber jetzt kann auch jede hohe Geschwindigkeitsübertretung, und hoch ist nicht definiert, wie o.a. deklariert werden.

    Oder auch eine Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn z.B.

    Im Gesetz wird zusätzlich Gefährdung des Verkehrs aufgeführt. Aber der Triumph Fahrer hat auf gerader Strecke ohne Einmündung am Kabel gezogen, und das wird bereits als Anfangsverdacht gesehen.


    Im Falle einer Verurteilung (ohne dass jemand zu Schaden gekommen ist) droht eine Geldstrafe, die in der Regel zwischen 90-180 Tagessätzen (entspricht 3-6 Monatsgehältern) liegt und eine Entziehung der Fahrerlaubnis von 9-18 Monaten. Ferner kann das Tatmittel, also das KFZ, gem. §§ 315f, 74 StGB eingezogen werden, was zu erheblichen finanziellen Schäden führen kann.


    Und das mal so eben durch die Hintertür ohne klare Definitionen wie z.B. im Bußgeldkatalog.

    175 auf der Landstrasse gehen halt einfach zu leicht. Kurvenausgang, Gas, einmal hochschalten, Gas, Beschleunigung spüren und schon sind die km auf der Uhr, bei Bikes mit 100, 150 und über 200Ps ganz leicht. Für jeden eigenverantwortlichen Biker würden eigentlich 10 Ps reichen. Gibt es alle Ps stärkeren Kisten halt nur um auf abgesperrter Strecke beim Renntraining am Kabel zu ziehen, oder für das gute Gefühl man könnte wenn man wollte?

    Was zusätzlich wundert, ist das zum regulären Betrieb der Bikes dann Reifenmischungen, Elektronik und Fahrwerkstechnik mit Moto-Gp Potential zum Einsatz kommen, das klingt jetzt in der 30er Zone wie ein Overkill, denn im Bereich Stvo wäre ja ein 125er Roller schon oversized.

    Würde die Eigenverantwortung dann nicht schon bei der Wahl des Fahrzeugs beginnen müssen,

    und wäre nicht alles oberhalb eines Lastenfahrrads bereits selbstsüchtig statt eigenverantwortlich, also in der heutigen Zeit? Fragen über Fragen, aber was wußten schon die Römer, wie lächerlich und weltfremd ist der, der sich über irgendetwas wundert, was im Leben vorkommt... 😄

    bin über diesen wirklich netten Post unserer Polizeibehörde gestolpert:

    https://www.facebook.com/poliz…/3323637381213829/?type=3


    Aber das Thema mit dem Einzelrennen, das kann spannend werden... :/

    Fahrzeug auf der Autobahn ausfahren z.B.


    Das ist der Artikel, der gelungene Post der Presseabteilung der Polizei zum Thema...


    Trauriger Rekord: #FastestLap endet mit hohem Bußgeld und einer Anzeige

    🏁 Die #Rennleitung der Kreispolizeibehörde Mettmann gibt bekannt: Beim gestrigen #freienTraining auf dem #Südring bei der #MettmannerMeile mussten unsere #Stewards eine ganze Reihe von Rennteilnehmern disqualifizieren, weil sie sich nicht an das zulässige #SpeedLimit gehalten haben.

    🏁 Die #schnellsteRunde schaffte zur Mittagszeit ein 55-jähriger #Rennveteran aus Düsseldorf, der es eigentlich besser wissen müsste: So war der #Pilot auf seiner #Triumph mit 175 km/h über den #Südring gerast - erlaubt sind hier 70 Sachen. Für die #PolePosition sorgte das aber nicht, denn statt in die schwarz-weiß karierte Flagge blickte der #Motorrad-Fahrer wenige Stunden später in die Augen unserer #Rennkommissare, die Ermittlungen an der Halteradresse durchführten - denn ein solches Verhalten ist nicht nur saugefährlich, sondern bedeuten auch ernste Konsequenzen für den Fahrer:

    🏁 Jetzt sieht sich der Mann einer #Penalty von 700 Euro und zwei Punkten in #Flensburg ausgesetzt. Zudem wird er für die Dauer von mindestens drei Monaten von allen übrigen #Rennveranstaltungen ausgeschlossen. Obendrein erwartet ihn ein Strafverfahren, da sich der Anfangsverdacht der Teilnahme an einem "illegalen #Einzelrennen" mit dem Ziel des Erreichens der höchstmöglichen Geschwindigkeit ergab.