Beiträge von miku850

    die Übermittlung der Daten für autonomes Fahren läßt sich, nach meinem Wissen, nicht unterdrücken. Features lassen sich abschalten, aber die Fahrdaten landen alle in der Cloud. Deshalb werden diese auch von der Staatsanwaldschaft z.B. bei Tesla angefordert. Ein Bericht dazu…

    deshalb fahre ich, solang das noch geht, in einem Stündchen zum individuell Training, mal wieder am Schwung arbeiten auf abgesperrter Strecke… 8):)

    das gilt für Eu plus einige andere Länder, aber ohne Österreich, warum auch immer.

    Welches Zertifikat? Die Eg-Konfomitätserklärung? Das sind ja ein paar Seiten…

    alle Daten gerichtsverwertbar in der Cloud speichern und bei Übertretung wird sofort das Verfahren eingeleitet. Moment, wofür braucht es ISA, das mit dem Speichern und den Verfahren klappt doch schon bei den autonomen Systemen z.B. bei Tesla ganz hervorragend. :lachen:

    Fechter bringt das ganz gut auf den Punkt:

    Das e-Prüfzeichen (eine Buchstaben-Zahlen-Kombination) ist auf den Endschalldämpfer geprägt. Nach EU-Recht sind diese Prüfzeichen alleiniger Legalitätsnachweis. Daher muss kein schriftliches Dokument mitgeführt und keine TÜV-Eintragung vorgenommen werden.


    Bei einer Verkehrskontrolle oder einem TÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seine Nachweispflicht erfüllt, wenn er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über die Genehmigungsbehörde entschlüsseln und prüfen zu lassen.

    Die manchmal mitgelieferte Service Card ist folglich keine ABE oder EG-BE, bestätigt aber die Richtigkeit der e-Nummer sowie der zugehörigen Modelle. Daher wird sie von Polizei und Prüfeinrichtungen gerne als freiwillige Zusatzinformation gesehen.

    Mehr zur EG-BE und unserer Service Card hier.

    daher unsere unterschiedliche Sicht, ich habe bislang 3 Nieten gezogen :)

    Das werden meine neuen, gefällt mir direkt mit dem Protektor für die Schwinge.