Beiträge von miku850

    Ich habe mal was zusammengestellt. Reihenfolge ist aufsteigend vom einfachsten bis zum umfangreichsten Gutachten.



    TÜV Materialgutachten

    Bei einem Materialgutachten wird in der Regel eine Materialprobe des Kfz-Teils auf Bruchsicherheit getestet. Technische Prüfstellen werden eine Änderungsabnahme ohne Teilegutachten, nur mit Materialgutachten, häufig ablehnen oder die Eintragung nur in Verbindung mit einer teuren Einzelabnahme durchführen

    Teilegutachten

    Das Teilegutachten belegt, dass die am Fahrzeug durchgeführten Tuningmaßnahmen den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen. Es muss der Kfz-Zulassungsbehörde vorgelegt werden, damit diese die Veränderungen am Fahrzeug in die Zulassungsbescheinigung eintragen kann.Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

    Problemlos anzubringende Tuningteile oder Leichtmetallräder, die laut Fahrzeugschein zugelassen sind, bekommen automatisch eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Auch diese muss mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Wird der vorgeschriebene Verwendungsbereich nicht eingehalten, kann die Betriebserlaubnis allerdings erlöschen. Manchmal sind auch weitere Prüfberichte von Gutachtern beziehungsweise eine erneute Änderungsabnahme erforderlich. Prüfberichte von Gutachtern werden zum Beispiel für Scheinwerferblenden oder auch Motorhaubenverlängerungen verlangt.

    E-Prüfzeichen

    Die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile wird jeweils für ein bestimmtes Bauteil vergeben. Das E-Prüfzeichen wird immer dann aufgebracht, wenn ein Tuningteil oder technisches Bauteil in der EU zugelassen ist und deshalb keines besonderen Gutachtens bedarf (EG Typzulassung). In der EG Typzulassung gibt es einen Prüfbericht, ähnlich wie bei einer ABE. Ein Bauteil mit E-Prüfzeichen darf also problemlos eingebaut werden, wenn es den Vorschriften im Fahrzeugschein entspricht. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt dann uneingeschränkt erhalten. Gemäß §21a und §19 der StVZO muss in diesem Fall keine gesonderte EG-Betriebserlaubnis (ABE) ausgestellt werden. Das E-Prüfzeichen besteht aus einer Buchstaben-Zahlen Kombination. E plus eine nummerische Kennung für das Land das die Genehmigung erteilt hat.

    Das ist halt DOA und leider kein Einzellfall. Für den Elektrik/Elektronik Bereich ist es so geregelt, daß dabei Nachbersserung nicht mehr stattfindet, statt dessen wird sofort das Gerät getauscht.


    Licona, ich leide mit, hoffe die tuen dir wenigstens was Gutes... :):thumbup:

    bei meinem Auto habe ich das mal überprüft, das waren 7-13 Km/h mehr Anzeige gegenüber GPS Messung,

    abhängig von der Geschwindigkeit, je schneller dest größer die Abweichung.