War das einfach eine augedrukte Email, die du dabei hattest?
Oder wie wurde das bestätigt?
( Ist keine Trollfrage und interessiert mich wirklich. )
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in der Regel ist das ein Materialgutachten welches die entsprechenden Festigkeitswerte bestätigt.
So ein Gutachten kann zum Beispiel der Hersteller des Material ausstellen (also nicht der Hersteller der Rastenanlage sonder der Materiallieferant), oder eine Prüfstelle wie bei uns der TÜV kann das machen.
Das Gutachten meiner Sitzbank ist eine Prüfung durch das TÜV, darin wird die Prüfgrundlage aufgeführt (DIN blabla, Kugelfallversuch ect pp), tabellarisch werden die Prüfergebnisse/Messwerte aufgelistet mit Vermerk (in Ordnung/nicht in Ordnung) und am Ende wird bestätigt, dass das Material den Ansprüchen genügt und keine Probe zerbrochen ist.
Mit diesem Gutachten findet dann die Eintragung statt, dabei wird noch die technische Ausführung geprüft, also wie die Sitzbank befestigt ist, und fertig.