Weil die Speichen sich bescheidener bearbeiten lassen..
Beiträge von Graezer
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Soviel Platz hät ich auch gerne.
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Egal. Ich meine Dogge, den alten Zweizylinder rausgeholt, gestartet und im Standgas vorsichtig die Kupplung kommen lassen. Das einzige was passierte war, dass der Hinterreifen durchdrehte. Ich hab dann das Moped ausgemacht und sie auf die Strasse geschoben.
Aber das Tolle daran ist ja, so war es bei meiner Buell, dass man jeden Kolbenhub beim Durchdrehen spüren konnte.
Ich wohne in einer Sackgasse und dann noch das letzte Haus und der Winterdienst verirrt sich nicht zu uns, wenn es dann mal schneit und vereist ist Ende mit dem Moped fahren.
Heute Nachmttag wollen Sohnemann und ich eine Stunde raus, er will die Akra hören.
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Ich würde nicht beim Händler=Brötchen, sondern bei Yamaha Deutschland=Bäcker nachfragen, welche Regelung Yamaha für die XSR gewählt hat.
Wenn er es genau wissen möchte, dann siehe mein Zitat.
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Was soll man da groß wissen, der Mailverkehr ist im Fall des Falles nichts wert und läuft im schlimmsten Fall auf "Tut mir leid." hinaus.
Schreiben von Amt mit Auszug dass die Fahrgestellnummer gemäßt § XY und Gesetz bla bis dd.mm.yyyy zugelassen sein muss mit Unterschrift/Siegel/Stempel, dann wird es interessant.
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Na hoffentlich hast Du da was Schriftliches vom Amt.
Meine Erfahrungen mit den Zulassungsämtern in Gera und Weida raten mir immer zum gesunden Mißtrauen und Kontrolle.
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Ich würde nicht beim Händler=Brötchen, sondern bei Yamaha Deutschland=Bäcker nachfragen, welche Regelung Yamaha für die XSR gewählt hat.
Die Aussage vom Amt kann ich nicht nachvollziehen,
ZitatFahrzeughersteller können für den Abverkauf ihrer Euro-4-Lagerbestände eine der beiden Maßnahmen wählen. Die Wahl besteht sogar für jede einzelne Typgenehmigung.
Denn die normal auslaufende Serie sei zwar auf die Anzahl von 10 Prozent der zugelassenen Fahrzeuge eines Typs aus den Jahren 2019 und 2020 beschränkt, böte jedoch den Vorteil, dass sich die Zulassungsfähigkeit der genehmigten Fahrzeuge auf zwei Jahre (2021 und 2022) erstreckt, so der IVM weiter. Bei der Covid-19 Maßnahme sei hingegen eine Neuzulassung nur bis zum 31.12.2021 möglich, dafür aber die Anzahl der Fahrzeuge höher.
Quelle:
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Hallo Roland hast Du die Nimmer/Bild griffbereit, wenn nicht dann suche ich mal in Ruhe.