Ach den Stichtag mit April 2020 haben sie wieder fallen gelassen, dafür so ein Konstrukt:
Neben der normalen auslaufenden Serie mit einer entsprechenden
Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, wird es eine einmalige Covid-19 Maßnahme geben. Auch diese Maßnahme beschränkt die maximale Anzahl der Fahrzeuge, die nur für das Jahr 2021 noch zulassungsfähig sein werden. Auch für die Covid-19 Maßnahme muss im
jeweiligen Mitgliedsstaat der EU eine Ausnahmegenehmigung für eine auslaufende Serie beantragt werden. Sie ist kein Freifahrtschein für eine grundsätzliche Verlängerung der Euro-4. Die Euro-5 kommt auf jeden Fall zum 01.01.2021.
Der Fahrzeughersteller kann für seinen überzähligen Lagerbestand jetzt eine der
beiden Maßnahmen wählen. Die Wahl hat er sogar für jede einzelne
Typgenehmigung. Denn die normale auslaufende Serie ist zwar auf die Anzahl von
10% der zugelassenen Fahrzeuge eines Typs aus den Jahren 2019 und 2020
beschränkt, hat aber den Vorteil, dass sich die Zulassungsfähigkeit der
genehmigten Fahrzeuge auf zwei Jahre (2021 und 2022) erstreckt.
Bei der Covid-19 Maßnahme wäre eine Neuzulassung hingegen nur für weitere 12
Monate bis zum 31.12.2021 möglich, dafür wäre die Anzahl der Fahrzeuge aber
höher.