Beiträge von Graezer

    Beides angekommen, aber es gibt ein paar Probleme.

    Das Beinchen hat erst einmal nur eine ABE für die MT09, XSR ist in Arbeit da hat der TÜV wegen Corona abgebrochen.

    Hier bekomme ich ein Schreiben von YSS nur für mich, da bin ich echt gespannt.

    Die cartridge wurde mit ABE für XSR angeboten, gefunden hatten wir etwas mit MT09.

    Beides leider nicht der Fall, es gibt gar keine ABE für die cartridge.


    Die cartridge gehen jetzt zurück und das Beinchen baue ich mir ein.


    Da kommen dann eben nächstes Jahr im Oktober die WP Cartridge rein, wenn wieder summersale ist.

    Im Bekanntenkreis habe ich viele HD Fahrer.


    Die schwören zB. auf solche Blubbertöpfe.

    Nun kann man sich die Frage stellen, warum wird ein Puff mit EB-BE gebaut der ein verstellbares Soundventil hat,

    wenn der Hersteller als Zusatzangabe schreibt:

    *Im Bereich der StVZO mit geschlossenem Soundventil zulässig. Mit offenen Soundventil im Bereich der StVZO nicht zulässig, da Lärmbeschränkungen überschritten werden.


    Da fängt das Problem an und da sind wir wieder beim Hersteller.

    Im Bsp mechanisch, geht aber auch per Motor und der wird meist über den Hupenknopf angesteuert.

    Tüv haben die Kisten alle, müssen halt nur immer beim HD Dealer zur Prüfung.

    Da drückt dann keiner aufs Knöpfchen und möchte was hupen hören.


    Und wenn dann 3,4,5 und mehr von den Eimern durchs Dorf fahren möchte man am liebsten mit geöffnetem Gülletank vorne wegfahren.


    Wir sehen uns so noch, aber zusammenfahren nicht mehr.

    Da werde ich zwar belächelt und ich soll mich nicht so haben.

    Ich kann dann nur mein Unverständnis zum Ausdruck bringen und mich für allgemeingültige Sanktionen gegen/für Motorradfahrer bedanken.

    Ach den Stichtag mit April 2020 haben sie wieder fallen gelassen, dafür so ein Konstrukt:


    Neben der normalen auslaufenden Serie mit einer entsprechenden
    Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, wird es eine einmalige Covid-19 Maßnahme geben. Auch diese Maßnahme beschränkt die maximale Anzahl der Fahrzeuge, die nur für das Jahr 2021 noch zulassungsfähig sein werden. Auch für die Covid-19 Maßnahme muss im
    jeweiligen Mitgliedsstaat der EU eine Ausnahmegenehmigung für eine auslaufende Serie beantragt werden. Sie ist kein Freifahrtschein für eine grundsätzliche Verlängerung der Euro-4. Die Euro-5 kommt auf jeden Fall zum 01.01.2021.

    Der Fahrzeughersteller kann für seinen überzähligen Lagerbestand jetzt eine der
    beiden Maßnahmen wählen. Die Wahl hat er sogar für jede einzelne
    Typgenehmigung. Denn die normale auslaufende Serie ist zwar auf die Anzahl von
    10% der zugelassenen Fahrzeuge eines Typs aus den Jahren 2019 und 2020
    beschränkt, hat aber den Vorteil, dass sich die Zulassungsfähigkeit der
    genehmigten Fahrzeuge auf zwei Jahre (2021 und 2022) erstreckt.
    Bei der Covid-19 Maßnahme wäre eine Neuzulassung hingegen nur für weitere 12
    Monate bis zum 31.12.2021 möglich, dafür wäre die Anzahl der Fahrzeuge aber
    höher.


    Quelle

    Nicht nur Strecken, die Doku hatte ich schon vor ein paar Tagen gesehen und dann doch das ein oder andere Gesicht erkannt.

    Kai Uwe Bürstens mit Georgi (rote BMW K100) im Schlepptau, ab ca 17:38