Hmmm... ich bin da ja nun nicht so der Fachmann, aber bringt denn so ein Ohlins-Federbein wirklich so viel mehr? Und warum?
Das Federbein an der XSR ist doch schon voll einstellbar... was kann denn das andere besser?
Vielleicht machen mir die "Fachleute" ja mal "Licht an's Rad"
Beiträge von Charlie
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Hmmm... bestimmt sehr praktisch, aber nicht mein Ding.
Stört irgendwie die Optik... -
Zitat von Dirk
Charlie,
Triple hat auf der ersten Seite dieses Freds geschrieben, daß es sich um ULTRASUEDE handelt (siehe auch Titel). Hier noch mal der Link: KLICK!!!
Hä? Sorry Dirk, warum schreibst Du mir das?
Ich kann Dir nicht ganz folgen... -
Hallo Sascha,
die Ähnlichkeit kommt zustande, weil es sich um eine umgestalte MT-09 handeltDie von Dir beispielhaft angeführte Z800 ist auch ein schönes Motorrad, aber ich hätte mir bei der Wahl zwischen den beiden, auch lieber die MT-09 geholt.
Interessant finde ich auch, und das zeigt ja auch dieser Umbau wieder, dass es glaube ich eine recht große Fangemeinde für das "Kenny Roberts Design" gibt.
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Hier mal eine etwas andere Version des Königs (ich hoffe, dass klappt mit dem Link)
Die Farbe ist schon mal nicht schlecht getroffen und die 46 für unseren Valentino finde ich auch nicht schlecht, aber nichts geht über unser ORIGINAL oder? -
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Naja @Triple... ich denke mal, dass sind die Bescheinigung, die die Firmen schon seit Jahr und Tag benutzen und haben die einfach nicht angepasst.
Aber andererseits... Schaden tut es ja auch nicht, wenn man sie mitführt
Und wenn man so eine schöne große Hecktasche hat wie Du, hat man eh genug Platz -
Dies ist eigentlich nicht verwunderlich @Triple, da Du in Stufe 2 einen längeren Federweg hast und es sich dadurch subjektiv "weicher" anfühlt.
Die Feder wird ja aber durch die Verstellung nicht härter oder weicher, sondern lediglich mehr vorgespannt (oder eben weniger) -
Mach ich für Dich doch gerne, mein lieber TripleDriver...
Man beachte insbesondere den Absatz 1, der unter anderem auch für unsere XSR 900 gilt:ZitatAktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern:
Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammen- hang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorge- schriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vor- handen und wird mitgeführt.
3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine ande- re Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeug- papiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der ge- änderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
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Zitat von Onkel Jimbo
Es ist hier leider etwas unübersichtlich geworden. Bei meiner CBR 600 RR musste ich immer eine Reifenfreigabe mitführen. Das war ein Schriftstück von Honda auf dem alle aktuell zulässigen Reifen aufgeführt waren. Da mussten die aufgezogenen Reifen markiert sein und vom Händler abgestempelt werden damit die Rennleitung sehen konnte das diese Reifen wirklich zulässig sind. Gibt es das auch bei der XSR?
Nein Sascha, so gibt es das bei neuen Motorrädern nicht mehr.Im Prinzip kannst Du auf Dein Motorrad raufmachen was Du möchtest, wenn Du die Größen-/Gewichts- und Traglastbestimmungen einhältst.
Wenn Du ganz auf Nummer sicher gehen möchtest und jegliches eventuelles Haftungsrisiko ausschließen möchtest, dann wählst Du (wie von @Triple hier häufig genug zitiert) einen Reifen, der eine Unbedenklichkeitsfreigabe für die CSR 900 vom Hersteller hat.
Diese Bescheinigung musst Du dann aber nicht mitführen, die ist nur für Dein gutes Gewissen