Allgemeines Reifengeplauder
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#22 Es ist hier leider etwas unübersichtlich geworden. Bei meiner CBR 600 RR musste ich immer eine Reifenfreigabe mitführen. Das war ein Schriftstück von Honda auf dem alle aktuell zulässigen Reifen aufgeführt waren. Da mussten die aufgezogenen Reifen markiert sein und vom Händler abgestempelt werden damit die Rennleitung sehen konnte das diese Reifen wirklich zulässig sind. Gibt es das auch bei der XSR?
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#23 Ja Jürgen, der Artikel, da gebe ich Dir Recht, entfaltet natürlich keine Gesetzeskraft.
Die darin zitierten Fundstellen sind zwischenzeitlich von einer anderen Gesetzesnorm geschluckt worden bestehen darin aber überwiegend weiter.
http://eur-lex.europa.eu/legal…TXT/?uri=celex:32013R0168
Zwischen Artikel 38 und 56 kann man dort viel über das Typengenehmigungsverfahren lesen. Das Lesen dieser Norm ist dann eher was für Juristen.
Ich interpretiere den Artikel von Mopedreifen dahingehend, uns Mopedfahrern dieses Kauderwelsch zu übersetzen.Vielleicht sollte es jeder halten wie er will: Die, die auf der sicheren Seite bleiben wollen nehmen das was genehmigt ist und die, die der Auffassung sind, das sei alles nicht verbindlich, na ja, die sollen doch fahren was drauf passt.
Ich hoffe, das wir alle Recht behalten und keiner Probleme bekommt!Meine Reifen sind noch für ein paar km gut und ich warte einfach, was der Markt uns noch bescheren wird.
Gruß Jürgen
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#24 Zitat von Onkel JimboEs ist hier leider etwas unübersichtlich geworden. Bei meiner CBR 600 RR musste ich immer eine Reifenfreigabe mitführen. Das war ein Schriftstück von Honda auf dem alle aktuell zulässigen Reifen aufgeführt waren. Da mussten die aufgezogenen Reifen markiert sein und vom Händler abgestempelt werden damit die Rennleitung sehen konnte das diese Reifen wirklich zulässig sind. Gibt es das auch bei der XSR?
Nein Sascha, so gibt es das bei neuen Motorrädern nicht mehr.Im Prinzip kannst Du auf Dein Motorrad raufmachen was Du möchtest, wenn Du die Größen-/Gewichts- und Traglastbestimmungen einhältst.
Wenn Du ganz auf Nummer sicher gehen möchtest und jegliches eventuelles Haftungsrisiko ausschließen möchtest, dann wählst Du (wie von @Triple hier häufig genug zitiert) einen Reifen, der eine Unbedenklichkeitsfreigabe für die CSR 900 vom Hersteller hat.
Diese Bescheinigung musst Du dann aber nicht mitführen, die ist nur für Dein gutes Gewissen -
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#25 Zitat von CharlieDiese Bescheinigung musst Du dann aber nicht mitführen, die ist nur für Dein gutes Gewissen
Lieber Charlie, woher hast Du diese Information? Nenn doch mal eine Quelle wo das steht oder gib einen Internet Link an!
Ich habe hier gerade eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Firma Bridgestone in den Händen für eines meiner Motorräder. Da steht folgendes drauf:
Zitat von der Bridgestone Unbedenklichkeitsbescheinigung: im Text auf dem Dokument fett markiert unter der fetten und unterstrichenen Überschrift "Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten!": "...Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen".... Zitat Ende.
Der fett markierte Text hier oben entspricht dem fett markierten Text in der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone.
Und wer es nicht glaubt kann sich hier das Dokument ansehen: http://freigaben.motorrad-date…rt_T309RT_Bridgestone.pdf
Und noch ein Hinweis in eigener Sache: die fett markierten und unterstrichenen Passagen finden sich so im Bridgestone Dokument und dienen alleine der Information. Es braucht sich hier niemand über Fakten zu ärgern oder persönlich angegriffen zu fühlen.
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#26 Mach ich für Dich doch gerne, mein lieber TripleDriver...
Man beachte insbesondere den Absatz 1, der unter anderem auch für unsere XSR 900 gilt:ZitatAktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern:
Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammen- hang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorge- schriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vor- handen und wird mitgeführt.
3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine ande- re Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeug- papiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der ge- änderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
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#27 Charlie: das ist in der Tat etwas seltsam.
Ich habe zum Test mal eine Reifenfreigabe von Bridgestone für die MT-09 gesucht - gleicher fetter Text - gleicher Hinweis bzgl. "ständig mitführen":
Guckst Du hier für MT-09: http://freigaben.motorrad-date…MT09_RN29_Bridgestone.pdf
Wahrscheinlich wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone für die XSR den gleichen Text haben, aber das werden wir ja bald wissen.
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#28 Naja @Triple... ich denke mal, dass sind die Bescheinigung, die die Firmen schon seit Jahr und Tag benutzen und haben die einfach nicht angepasst.
Aber andererseits... Schaden tut es ja auch nicht, wenn man sie mitführt
Und wenn man so eine schöne große Hecktasche hat wie Du, hat man eh genug Platz -
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#29 Zitat von TripleDriverSo und hier nun die Antwort von Yamaha Deutschland zum Thema Reifen und Reifenfreigaben für die XSR 900, die ich gerade per eMail erhalten habe:
Zitat: "Die XSR900, Typ RN43, hat innerhalb der Seriengrößen keine Reifenfabrikatsbindung. Sie können somit jeden Reifen in der richtigen Dimension und der die Mindestanforderungen an die Traglast und die Geschwindigkeitsangabe erfüllt, verwenden. Daher existieren für dieses Modell auch keine Reifenfreigaben auf unserer Internetseite und Sie benötigen auch kein Dokument, da in ihren Fahrzeugpapieren keine Reifenfabrikate eingetragen sind.
Wir empfehlen Ihnen aber die Reifen zu verwenden, die in Ihrer Bedienungsanleitung vorgegeben oder von den Reifenherstellern auf deren Internetseiten freigegeben sind. Diese Reifen sind auf dem Fahrzeug ausgiebig getestet und die Hersteller übernehmen die Verantwortung für die Funktion. Da die XSR900 noch sehr neu ist, haben die Reifenhersteller noch keine Freigaben erstellt, aber wir gehen davon aus das die Freigaben Ende Juni, Anfang Juli erscheinen werden." Zitat Ende.
Yamaha schreibt es doch selbst. Keine Fabrikatsbindung. Sie empfehlen auf eine Reifenfreigabe zu achten, aber das ist kein muss. -
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