Thomas, bei der Rechtsordnung muss ich Dir widersprechen. Ich finde die Gesetzeslage zu schwammig mit zu vielen Hintertüren. Die EU hat den Zeitpunkt schon lange verschlafen einen Geräuschgrenzwert festzulegen der für alle Fahrzyklen gilt. Hier zeige ich noch nicht mal auf Hersteller wie BMW oder HD sondern fasse mir an die eigene Nase und betrachte unsere XSR900. Die Messung des Standgeräusch finde ich soweit ok da sie als Indikator für das Fahrgeräusch hergenommen werden kann. Allerdings ist die Messung des Fahrgeräuschs sehr fragwürdig. Da wird die Kiste mit einer Eingangsgeschwindigkeit von 50 Kmh am Startpunkt A beschleunigt bis man am Zielpunkt B (ich glaube es waren) 80 Kmh erreicht hat. Das ganze wird 3x mal gemacht und ein Mittelwert errechnet. Das ist doch totaler Bullshit. Wie laut wird denn die XSR bei 100 Kmh oder vielleicht 200 kmh? Na mit Sicherheit nicht leiser als mit 80. So, und jetzt muss man mal weiterfragen wieviele fahren denn die XSR900 bis 80 kmh? Keiner, wir liegen alle darüber, ist doch klar. Also hinkt die herkömmliche Messmethode für das Fahrgeräusch der Realität hinterher. Stattdessen hätte man vor 10 Jahren schon eine Geräuschgrenze festlegen müssen, die die realistisch gefahrenen Geschwindigkeiten mit einbezieht. Das heißt z.B. die XSR muss in der Vorbeifahrt mit 200 oder 220 kmh Endgeschwindigkeit unter dieser Geräuschgrenze liegen. Diese Grenze muss für alle Motorradhersteller und auch Zubehörhersteller gelten. Klappensysteme und dB Killer verbieten und fertig. Kein Gummiparagraph, feste klare Regeln und keine Hintertüren wie Sonderzulassung o.ä.
Oh man, ich seh die Harley Fahrer schon heulen beim Biker Treff