Die Euro3 Zulassungsfrist bei Motortädern bezog sich im Grunde auf die Neuzulassungen. Alles was davor hier oder im EU-Ausland, nach damaliger Abgasnorm konform zugelassen wurde ist auch hier zulassungsfähig. Neben den üblichen Unterlagen sind folgende Nachweise zu erbringen:
- die originalen, ausländischen Fahrzeugpapiere
- Kaufvertrag und Rechnung im Original (Eigentumsnachweis)
- falls vorhanden EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC- Dokument) ansonsten Vollgutachten von einer Prüfstelle
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt
- Sollte das Fahrzeug noch mit den ausländischen Kennzeichen zugelassen sein, müssen Sie diese auf der Zulassungsstelle vorlegen
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Außerdem werden in der Regel die originale Fahrzeugpapiere eingezogen und man erhält im Gegenzug die Zulassungsbescheinigung Teil I/II.
Ich empfehle dennoch Rücksprache mit dem KBA zu halten da es Abkommen mit Ländern wie der Schweiz oder Norwegen gibt die den Behördengang sogar vereinfachen können.