Beiträge von Aries

    Ich glaube, man muss hier ganz klar zwischen Quickschifter und Schaltautomat unterscheiden.

    Ein QS dient nur zum kupplungsfreien Hochschalten. Hierfür wird der QS in der Regel lediglich an das Steuergerät des Motorrades angeschlossen um aktuelle Daten zur Gasstellung, Drehzahl etc. auszulesen, anhand derer er dann die Zündunterbrechungszeiten für den Schaltvorgang ermittelt. Da keine Änderungen am Motormapping, Einspritzung, Gemisch, Verbrauch etc. vorgenommen werden, ist dies legal. Ich habe aber gesehen, dass einige Internetanbieter einen QS in Verbindung mit einem neuen Motormapping/Powercommander anbieten. Das wäre dann nicht mehr legal, da muss man aufpassen.


    Ein Schaltautomat ist ein QS inkl. Blibberfunktion. Um eine Blibberfunktion, also das kupplungsfreie Runterschalten, bei einem Motorrad nachzurüsten, muss für das Zwischengas beim Schaltvorgang das Motorsteuergerät angepasst werden. Hierfür wird i.d.R. ein neues Motormapping aufgespielt, was aber eine Manipulation der Motorsteuerung darstellt, wodurch die Straßenzulassung erlischt.

    Richtige Entscheidung und ich drücke dir ganz fest die Daumen:thumbup:

    Das er draus lernen bzw. seine Praktiken ändern wird, bezweifle ich aber stark. Wenn was an den schlechten Bewertungen im Internet dran ist, wirst du sehr wahrscheinlich nicht der erste Kunde sein, der gegen ihn vor Gericht zieht. Dass er seine Geschäftspraktiken trotzdem nicht ändert und sein Verhalten dir gegenüber am Telefon, legen die Vermutung nahe, dass er neben seinen offensichtlich beschränkten Fähigkeiten als Betreiber eines Onlinehandels, wohl auch eine ganz eigene Rechtsauffassung hat.

    Wahrscheinlich kannst du froh sein, wenn du dein Geld wiederbekommst bevor der Laden aufgrund einer Vielzahl von Klagen und dem mangelnden Geschäftssinn des Betreibers nicht vorher den Bach runter geht.

    Ich kann dir bei deiner Frage leider nicht weiterhelfen.

    Aber ohne mich jetzt wirklich im Detail auszukennen, verstehe ich nicht, warum du, obwohl du keine QS-Vorbereitung hast, einen originalen Yamaha-QS verbauen willst?

    Zumal die Meinungen zur Funktion des Y-QS ja sehr weit auseinandergehen. Ich persönlich fand den QS bei meiner Probefahrt der MT-09 (Bj. 18 od. 19) auch alles andere als optimal, da er nur bei höheren Drehzahlen und deutlich geöffneten Gas gut funktionierte. Bei Halbgas oder niedrigen und mittleren Drehzahlen wurde das Schalten mit einem so kräftigen Ruck umgesetzt, dass hier der QS zum Schalten absolut nicht zu gebrauchen war.

    Warum also nicht einen QS vom Zubehörmarkt, dessen Funktionsweise etwas ausgereifter ist (variable Zündunterbrechung, Berücksichtigung von Gasöffnung und Drehzahl etc.) und dadurch in einem viel breiteren Einsatzbereich auch besser funktioniert? Der TELLERT-QS überprüft z.B. über einen zusätzlichen Sensor noch ob der Gang auch richtig eingerastet ist und hebt erst dann die Zündunterbrechung auf. Dadurch kann es dir beim evtl. schlampigen Betätigen des Schalthebels nicht mehr passieren, dass dir der Gang nach dem Schalten wieder zurückspringt, weil er noch nicht richtig eingerastet war.

    Die Einleitung von CTC Bike Parts unter Informationen/Wir über uns ist aber auch schon sehr ungewöhnlich/unprofessionell und sagt eigentlich schon so einiges aus. Da weiß man irgendwie gleich, von was der Betreiber träumt und was Sinn und Ziel des Unternehmens ist.:/

    "Wir über uns

    Viele erfolgreiche Unternehmer haben mal klein angefangen - entweder als Tellerwäscher oder in einer kleinen Garage. J.D. Rockefeller schaffte den Aufstieg vom Tellerwäscher zum Millionär. Steve Jobs startete seine Erfolgsgeschichte in einer kleinen Garage in Los Altos. Diese Beiden stehen stellvertretend für den amerikanischen Traum. Auch wir haben Träume und Visionen und in den Anfängen unseres Onlineshops lagerte sogar ein Teil unserer Ware in einer Garage."


    Ja, ich weiß, im nachhinein lässt sich immer leicht reden.:whistling:


    Das Verhalten des Händlers geht aber mal gar nicht. Selbst wenn du dich ebenfalls im Ton vergriffen hättest, ein absolutes No-Go. Ich drück dir die Daumen, dass du dein Geld wieder bekommst!

    Schön geschrieben. Es ist immer wieder gut sich gewisser Dinge bewusst zu sein bevor man selbst in der Situation ist, denn wenn du dies erst tust wenn es soweit ist, kann es schon zu spät sein. Ich erwische mich selbst immer wieder, gerade wenn ich mich im Flow befinde, dass ich zwar das Risiko noch ganz gut einschätze, ich in meinem Kopf die möglichen Konsequenzen aber verharmlose.

    Geiler Spruch:-) Motto ist zwar nicht meins aber dennoch geiles Design.:thumbup::thumbup::thumbup:

    Wie war das bei dir damals? War "die Messung durch einen Fachmann auf einer Messstrecke" von vornherein Bestandteil des regulären Verfahrens oder hattest du oder dein Anwalt Zweifel an der Genauigkeit der Polizeimessung angemeldet?

    Ok, ich gestehe, ich bin kein Rechtsexperte und mein Wissen bzgl. gerichtlicher Verwertbarkeit basiert auf Berichten aus dem TV. Daher ggf. auch unvollständig:) Mir ging es aber auch vielmehr darum zu sensibilisieren, dass ein gemessener Wert oberhalb des eingetragenen Standgeräuschpegels nicht zwingend i.O. ist nur weil dieser nach Abzug der Messtoleranzen dann noch unterhalb des zulässigen Grenzwertes liegt.

    Hi Mick,


    ich finde das Messergebnis ist schon ein heißes Eisen. Zumal ich vermute, dass die Messungen beim TÜV ebenfalls keine exakte Wissenschaft sind und gewissen Schwankungen unterliegen. Angenommen der vom TÜV gemessene Wert ist so genau, dass er dem tatsächlichem Wert 98 db entspricht, dann ist es mit Blick auf mögliche Schwankungen bei den Standgeräuschmessungen in einer Polizeikontrolle gar nicht mehr so unwahrscheinlich, dass dann auch mal 100 db oder mehr gemessen werden. Ich gehe stark davon aus, dass die Messungen beim TÜV dir lediglich die Rückmeldung geben, dass du zum Zeitpunkt der Messung StVO-Konform bist oder eben auch nicht. Aber sie geben dir keine Garantie, dass nicht ggf. bei der nächsten Polizeikontrolle ein höherer Wert gemessen werden kann und du dein Moped stehen lassen musst. Vor Gericht zählt letztendlich die Messung der Polizei.

    Seid mit solchen Aussagen bitte vorsichtig, denn das könnten manche leicht falsch verstehen. Die Messtoleranz wird lediglich auf den gemessenen Wert angewendet und nicht auf den tatsächlichen Wert. Die eingetragenen 93 db Standgeräusch werden im Labor unter perfekten Bedingungen und mit hochwertigen Messvorrichtungen gemessen. Die Messungen bei einer Polizeikontrolle können aber nie so exakt sein und unterliegen aus unterschiedlichsten Gründen gewissen Schwankungen. Diese Schwankungen müssen nicht immer zu deinen Gunsten ausfallen. Auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist, könnte es in der Theorie sein, dass du mit deiner neuen XSR (alles original, 0 km gefahren) vom Hof des Händlers runter fährst und gerade als du den Motor warmgefahren hast, wirst du von der Polizei rausgezogen und die Standgeräuschmessungen ergeben 99 db. In diesem theoretischen Fall dürftest du dann weiterfahren.