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#3 Sicherlich sollte das problemlos möglich sein, weil das Fahrzeug dann zwar z. B. ab Februar für den Verkehr zugelassen ist, aber wegen dem Saisonkennzeichen erst ab dem auf dem Kennzeichen eingeprägten Monat z. B. März 03 im Straßenverkehr bewegt werden darf. Es ist ja auch nichts anderes wie nach dem Ende der Saison z. B. im November 11 das Fahrzeug bleibt zugelassen, darf aber ab 01.12. nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen, also der Fahrer mit dem Fahrzeug. Es ist ja gerade der Sinn des Saisonkennzeichens, dass das An- und Abmelden entfällt und das Fahrzeug immer zugelassen bleibt, aber mit der Einschränkung des Saison-Zeitraums von z. B. 03 - 11, wann es letztlich tatsächlich zugelassen wird, ist dabei unerheblich. Natürlich geht das nur mit Saisonkennzeichen, weil ansonsten ist das Fahrzeug ja ganzjährig angemeldet, das geht ja auch, nur muss man, wenn man will, es im Herbst wieder abmelden, was jedesmal Geld kostet. Man ist aber dann je nach Wetterlage flexibel mit dem Saison-Zeitraum, so war es früher vor der Einführung des Saisonkennzeichen, je nach Wetter mal bereits Ende September abgemeldet oder erst im Oktober, selten im November. Es kostete aber immer Geld, früher kostete eine Abmeldung aber nur ca. fünf Mark, die Älteren werden sich vielleicht erinnern.
Gruß
Thomas
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#4 Es sollte ohne Probleme machbar sein. Anfangs hatte ich an meiner 60th, Saison-Kennzeichen 04/10. Im Januar 2018 hab ich auf 03/11 umgemeldet. Die Ummeldung erfolgte demnach in einem Zeitraum als das Fahrzeug nicht angemeldet war Saison-Kennzeichen ist also vorab möglich. Ob es bei Ganzjahres Zulassung genauso aussieht kann ich nicht sagen
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#7 Entschuldigt schon, aber das was ich geschrieben habe, stimmt hundertprozentig. Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen bleibt zulassungsrechtlich ganzjährig angemeldet, darf aber nur in dem Zeitraum der aufgeprägten Saison am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Nach dem Ende der Saison bleibt ja auch die Stempelmarke der Zulassungsstelle auf dem Kennzeichen oder nicht? Bei einer vorübergehenden Stilllegung wird diese aber entfernt. Das ist der Unterschied zum Saisonkennzeichen. An- und Abmelden mit Entfernung der Stempelmarke kann ich jederzeit, kostet aber jedesmal Geld, bei Saisonkennzeichen entfällt das, das ist der Sinn dahinter und Versicherungsschutz besteht ebenfalls nur während des Saison-Zeitraums und ist auch nur für diesen zu bezahlen und man braucht bei der Erstanmeldung eine entsprechende Versicherungsbestätigung. Schaut mal Eure Versicherungsscheine an. Ich mache den ganzen Krempel auch beruflich in unserem Betrieb, aber das mit dem Saison-Kennzeichen ist eine der einfachsten Übungen, richtig interessant wird es bei der Zulassung von Sonderfahrzeugen, aber da auch nur in der Hinsicht, dass sich die von der Zulassungsstelle manchmal nicht auskennen und dann auch noch freuen, wenn sie es nicht wissen, weil sie es dann nicht machen können (müssen). Ich rede allerdings von der Praxis in Bayern, wenn das in anderen Bundesländern in einigen Punkten anders sein sollte, so entzieht sich das dann schon meiner Kenntnis, sollte sich aber nicht so wesentlich unterscheiden.
Der Vorteil einer vorzeitigen Zulassung eines Saisonkennzeichens liegt darin, dass für den Fall, dass der 01.03 auf einen Samstag oder Sonntag fällt, Du am Freitag z. B. 28.02. zulassen kannst und dann am 01.03. starten kannst, ansonsten müsstest Du auf Montag, den 03.03. mit Zulassung und Start warten. Das ist aber heuer kein Problem, der 01.03 ist ein Freitag, aber ggf. mit entsprechenden Andrang an der Zulassungsstelle, daher vorherige Zulassung zu empfehlen. Es gibt auch Leute, die machen am 01.03. um Mitternacht dann sofort die erste Fahrt. Ich glaube sogar z. B. in München teilweise gruppenweise, sog. anlassen.Ich möchte im Übrigen nicht besser wissen oder klug scheissen, sondern ich bin auch am Hintergrund der Dinge interessiert und lege dann gerne dar, warum etwas ist, wie es ist. So bin ich eben.
Gruß
Thomas
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#9 Hab meinen obigen Post mal gelöscht, da ich da was falsch verstanden habe.
Zitat von FloppykKann man ein KFZ vorzeitig anmelden?
Also im Februar Neuanmeldung, die aber erst ab. 1.3. gültig ist?
Meine Frau meinte, dass das möglich ist. Sie hat das irgendwo aufgeschnappt.Ja, man kann ein Fzg. im Januar oder Februar anmelden, wo die Zulassung erst ab März gültig ist, dies heißt, wie schon erwähnt wurde, "Saisonkennzeichen". Man gibt die Monate an, in den man fahren möchte, wie zB. 03-10, dann kann man von März bis Oktober fahren. Steht dann auch so auf dem Kennzeichen und auch im Fzg-Schein (offiziell Zulassungsbescheinigung Teil 1). Ein Ganzjahresbetrieb ist dann allerdings nicht möglich!
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#10 Ein Ganzjahres-Anmeldung bedeutet eine Zulassung des Fahrzeugs ab dem Tag der Anmeldung, vorzeitig geht und braucht es dann nicht. Das Fahrzeug bleibt dann bis zu einer vorübergehenden oder endgültigen Stilllegung angemeldet. Ich habe mein Auto z. B. am 23.05.2014 angemeldet und es ist seitdem ununterbrochen angemeldet, bis ich es erst im Falle eines Verkaufs z. B. wieder abmelden werde.
Mein Rat an Klaus wäre in jedem Fall seine XSR z. B. nächste Woche mit Saison 03 - 11 anzumelden, oder wie er möchte, weil davon auszugehen ist, dass am 01.03.2019 viele auf diese Idee kommen werden und mit einem entsprechendem Andrang in der Zulassungsstelle zu rechnen ist, wobei es sich da um Neuanmeldungen und Ummeldungen handeln wird, weil die, die schon ein Saison-Kennzeichen haben, brauchen da ja nicht hin. Das war früher mit der An- und Abmeldung der Motorradfahrer im Frühjahr und Herbst immer eine Wahnsinnsaktion mit langen Wartezeiten. Ich glaube, dass auch das mit ein Grund für die Einführung des Saison-Kennzeichens war. Die Mitarbeiter in den Zulassungsämtern haben es jedenfalls begrüßt.
Ich bin unschlüssig, ob ich von Beginn April auf März umstellen soll, weil heute ist es zwar schön und ich könnte mit der roten Nummer fahren, aber es ist mir trotzdem zu kalt und die Straßen zu salzig.Gruß
Thomas
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