ABE Debatte Höcker und Fussrasten

  • #41

    Danke. Ich kläre das mal mit dem TÜV.

    Aktuell: Yamaha XSR 900 Metal Garage, Royal Enfield Himalayan, Indian Scout Bobber
    Früher: Kreidler RS, Honda CB 50, Honda CB 250N, BMW R 45, Suzuki GSX 750EF, Suzuki GSX-R 750R, BMW R 1100 RS, BMW F 650, BMW K 1200 RS Yamaha R1, Yamaha FZS 600 Fazer, Yamaha FZS 1000 Fazer und Skyteam 125 (das war ein Ausrutscher).

  • #42

    Beim Tüv war ich ja schon zu dem Thema:


    ohne Fussraten hinten keine Abe wenn 2sitzer eingetragen ist.
    Damit WW.2 eingetragen werden kam (wahlweise 2) muss der 2. Sitzplatz unbrauchbar sein.
    Dazu entweder 1Mann-Sitzbank oder Sitzbankabdeckung.


    Jetzt komt mein FU: für die Sitzbankabdeckung (Höcker) verlangt meine Tüv angeblich eine
    Abe bzw. ein Materialgutachten zum Nachweis das durch die Splittereigenschaften keine Verletzungen
    entstehen können.

    Cu Mick
    ____________________________________

    Ich fahr zur Hölle, braucht wer was?

  • #43

    Zum Verständnis des Gesamtzusammenhangs möchte ich nur noch bemerken, dass jeder TÜV- bzw. Prüfingenieur einen Ermessensspielraum hat, der dann eben unterschiedlich ausgeübt wird, d. h. wenn ein Ingenieur sagt, eine ABE sei aus seiner Sicht nicht notwendig, es genüge ein Prüfzeichen, dann kann das nicht als allgemein gültig angesehen werden und es ist nicht ausgeschlossen, dass ein anderer Ingenieur im Rahmen dessen eigenen Ermessen eine ABE oder ein Gutachten für notwendig hält. Deshalb ist es immer am besten, die Notwendigkeiten einer Eintragung mit Gutachten/Prüfzeichen und/ oder ABE vor Ort mit dem Ingenieur von der Prüfstelle abzuklären, die man mit seinem Anliegen aufsucht. Aus meiner Sicht entspricht die Aussage von Yamaha oder des Händlers, der Höcker sei als Gepäck einzustufen, diesem Ermessen wohl eher nicht.


    Gruß


    Thomas

  • #45

    In Bayern sehen wir das auch nicht so eng, nur außerhalb des sog. Weißwurst-Äquators (49. Breitengrad nördlich von Ingolstadt) kann es schon einmal unübersichtlich werden, aber das betrifft uns nicht und ist vor allem mit der gebotenen Unbekümmertheit zu sehen.


    Viel Spaß beim Fahren, aber wärmere Temperaturen gibt es nächste Woche.


    Gruß


    Thomas

  • #46


    Seltsam. Dann müsste das auch für Koffer bzw. Topcase gelten :eusa-think: Noch nie was davon gehört.

  • #48

    Servus Community :P Melde mich hier vom Strand in Akaba 8-) Hab gestern Abend mit meinem Nachbarn telefoniert. Meine 60th ist ohne Probleme durch den TÜV gekommen. Der S2 Höcker und die Yamaha Fussrastenabdeckung sowie der modifizierte Original Pott waren bei der Untersuchung dran und wurden in keinster Weise beanstandet. Hierbei möchte ich noch anmerken das bei der Hauptuntersuchung das Standgeräusch sowieso nicht geprüft wird..ist also somit keine Kunst. Lediglich die originalen Spiegel hab ich vorher angebaut da meine Highsider kein E-Prüfzeichen haben. Jedenfalls waren der Chef, der Lehrling sowie der Prüfer sehr angetan von meiner 60th :D Ölwechsel bzw kleinen Service hab ich von meinem Nachbarn auch gleich machen lassen..schließlich muss er auch von etwas leben. Ich freue mich schon auf die erste große Runde, übernächste Woche :eusa-whistle: Bis dahin, Servus 8-)

    also known as Lucky Sascha, :D


    Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller 8-)

  • #49

    Ich war heute bei der GTÜ zur HU.
    Habe zwar selber keinen Höcker, aber trotzdem nachgefragt.
    Der Prüfer meinte ein Höcker der schnell und einfach (z.B. 2 Schrauben) entfernt werden kann und die Soziusrasten noch angebracht sind benötigt bei ihm keine Eintragung.


    Aber es gibt Prüfer die sehen das anders??? :liar:

  • #50

    Gestern habe ich die Antwort von Yamaha Deutschland bzgl. einer Zulassung/ABE von den Sozius-Fussrasten-Cover bekommen.


    Zitat: Leider ist es auf Grund der heute geltenden Regularien, die auch international sehr abweichen können, immer schwieriger geworden zu solchen Anfragen eine 100%ige Aussage zu tätigen.


    Eine Abweichung bezgl. der Angabe von Sitzplätzen findet statt, wenn Sie die Fußrasten demontieren, was als fehlerhaft ausgelegt werden könnte. Allerdings kann auch theoretisch kein Sozius mitgenommen werden, da es keinen Platz zum Aufstellen der Füße gibt. Ähnlich verhält es sich, wenn Sie eine Soziussitzabdeckung montieren. Dann steht der Sitzplatz auch nicht mehr zur Verfügung, so als würden Sie eine Tasche auf dem Soziussitz befestigen, was als Ladung gilt und keine Abnahme erfordert. Eine festgelegte Angabe gibt es hier nicht und die Prüforganisationen (z.B. Tüv) sind hier unterschiedlicher Auffassung. Wenn man natürlich die demontierten Fußrasten und wahlweise einen Sitzplatz in die Fahrzeugpapiere eintragen lässt, ist man auf der sicheren Seite! Wir haben beim Hersteller angefragt, ob es eine ABE zu den Abdeckungen gibt und warten noch auf Rückmeldung, gehen aber eher davon aus das keine ABE existiert, weil diese in anderen Ländern nicht gefordert ist. Wir werden wieder auf Sie zukommen, wenn uns eine Antwort vorliegt und bitten Sie bis dahin um noch etwas Geduld.


    Also sind wir genauso schlau wie vorher :eusa-whistle:

    also known as Lucky Sascha, :D


    Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller 8-)

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