ABE Debatte Höcker und Fussrasten

  • #31

    Danke für's einbringen des Threads, Thomas aber auch dort konnte die Grundsatzfrage zu den Fussrasten-Cover nicht abschließend geklärt werden ;)

    also known as Lucky Sascha, :D


    Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller 8-)

  • #32

    Mich interessiert das Thema lediglich in Bezug auf die Eintragungen im Kfz.-Schein. Ein Kumpel von mir hat gesagt, dass z. B. die alten 600er als Einsitzer zugelassen waren mit einer Fußnote, dass Soziusbetrieb mit Sitzpolster, Halteriemen und Fußrasten erlaubt sei. So müsste man es dann wohl mit einem Höcker und entfernten Fußrasten auch machen, wenn Höcker abgebaut und Fußrasten wieder dran (Halteriemen ist ja an der Sitzbank dran), Soziusbetrieb erlaubt, ansonsten nicht und Anforderungen für den Soziusbetrieb mit Fußnote in den Papieren eingetragen. Der Andi, bei dem ich immer die HU mache, ist Kfz.-Prüfingenieur mit von ihm als Inhaber betriebener KÜS-Kfz.-Prüfstelle und hat gesagt, dass aber z. B. bei Demontage der Fußrasten auch eine Abdeckung für den Soziussitz vorgeschrieben ist, klingt im Umkehrschluss eigentlich logisch, weil man sich bei nicht abgedeckter Sitzbank ohne Rasten, ja hinten draufsetzen kann, aber dann keine Rasten hat, was nicht zulässig sein kann. Ich hatte es ganz schlau gemacht, wegen der Halterung für den Akra musste ich die rechte Raste dran lassen, aber wegen der Halterung für die hydraulische Verstellung und den Ausgleichsbehälter des Öhlins habe ich die linke abgebaut. Die musste ich dann wieder anbauen. :icon-mrgreen:


    Gruß


    Thomas

  • #33

    Komisch, ich habe den Höcker nun montiert und es sind zwei Gummimuffen übrig.
    Auch in der Montageanleitung zähle ich nur 4 x Große und 2 x Kleine. Es werden aber 6 x Große geliefert. Hat jemand von euch das auch so?

    Aktuell: Yamaha XSR 900 Metal Garage, Royal Enfield Himalayan, Indian Scout Bobber
    Früher: Kreidler RS, Honda CB 50, Honda CB 250N, BMW R 45, Suzuki GSX 750EF, Suzuki GSX-R 750R, BMW R 1100 RS, BMW F 650, BMW K 1200 RS Yamaha R1, Yamaha FZS 600 Fazer, Yamaha FZS 1000 Fazer und Skyteam 125 (das war ein Ausrutscher).

  • #34

    So, ich habe über meinen Händler eine quasi offizielle Antwort von Yamaha in Sachen ABE/Gutachten Sitzbankhöcker XSR bekommen.


    Zitat: "Hallo Herr xxx,


    hier die Antwort aus der Homologationsabteilung: .....es ist auch eigentlich keine ABE erforderlich, da das unter Gepäck läuft.


    Es wird nix an Dokumenten benötigt"


    Die sollten es nun genau wissen.

    Aktuell: Yamaha XSR 900 Metal Garage, Royal Enfield Himalayan, Indian Scout Bobber
    Früher: Kreidler RS, Honda CB 50, Honda CB 250N, BMW R 45, Suzuki GSX 750EF, Suzuki GSX-R 750R, BMW R 1100 RS, BMW F 650, BMW K 1200 RS Yamaha R1, Yamaha FZS 600 Fazer, Yamaha FZS 1000 Fazer und Skyteam 125 (das war ein Ausrutscher).

  • #35

    Ja gut, wie gesagt, nicht mein Thema, aber inwiefern gibt es eine Gewähr für diese Aussage und von wem stammt diese Aussage von Yamaha oder vom Händler und was heißt "quasi offiziell" und "eigentlich" keine ABE, weil Gepäck? Ein fest mit dem Bike mittels Schrauben verbundener Höcker wird wohl kein Gepäck im Sinne der StVZO sein und festgeschraubt wird er wohl sein müssen, sonst fliegt er weg.


    Verbindlich ist meiner Ansicht nur eine ausdrückliche Erklärung des Herstellers, dass die Bauart und Ausführung den Bestimmungen der StVZO und den dafür maßgebenden EU-Richtlinien entspricht (Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung). Dies ist aber lediglich als die persönliche Meinung von mir zu verstehen, ohne Anspruch auf Richtigkeit.


    Gruß


    Thomas

  • #37

    Ja gut, okay, dann ist es eben so und man soll sich auch nicht Gedanken um etwas machen, wo es sich nicht lohnt und mit so Höcker bin ich ja auch "eigentlich" gar nicht interessiert. :icon-mrgreen:


    Gruß


    Thomas

  • #39

    Wie ist das ungeachtet des Höckers, wenn man die Soziusrasten abschraubt. Muss das dann als Einsitzer eingetragen werden oder wird das angesichts der einfachen Verschraubung als einfach rückbaubare Maßnahme gesehen, die ohne Eintrag toleriert wird?

    Aktuell: Yamaha XSR 900 Metal Garage, Royal Enfield Himalayan, Indian Scout Bobber
    Früher: Kreidler RS, Honda CB 50, Honda CB 250N, BMW R 45, Suzuki GSX 750EF, Suzuki GSX-R 750R, BMW R 1100 RS, BMW F 650, BMW K 1200 RS Yamaha R1, Yamaha FZS 600 Fazer, Yamaha FZS 1000 Fazer und Skyteam 125 (das war ein Ausrutscher).

  • #40

    Also ich wollte mich ja dazu nicht mehr äußern, aber das mit den Fußrasten ist so, wie ich Andi verstanden habe, dass mit abgeschraubten bzw. angeschraubten Rasten wahlweise 1 oder 2 Sitzer eingetragen sein muss, weil es kommt ja immer auf den Status quo des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs an ohne Rasten Einsitzer mit Rasten Zweisitzer. Das Argument, dass ja einfach zurückgeschraubt werden kann, zieht nicht, weil das wäre ja auch bei jeder nicht zugelassenen Auspuffanlage genauso, die Originale kann wieder montiert werden, allerdings erst Zuhause, Hr. Wachtmeister. :icon-mrgreen:


    Gruß


    Thomas

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